Schweiz

Bundesrat legt Ausnahmen für Heimatreisen in Nachbarstaaten fest

19.02.2020, 16:14 Uhr
· Online seit 19.02.2020, 16:13 Uhr
Reisen von anerkannten Flüchtlinge in ein Nachbarstaat ihres Herkunftslandes sind dann erlaubt, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt, verunfallt oder stirbt. Das hat der Bundesrat beschlossen.
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(rwa) Anerkannten Flüchtlingen ist es bereits heute untersagt, in ihr Heimat- oder Herkunftsland zu reisen. Wird dieses Reiseverbot missachtet, kann die Schweiz das Asyl widerrufen. Das Parlament hat zudem beschlossen, anerkannten Flüchtlingen die Reise in Nachbarstaaten ihres Herkunftslandes zu verbieten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Flüchtlinge über dieses Land in ihren Heimatstaat reisen.

Allerdings sah es vor, im Einzelfall eine Reise zu bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Details in einer Verordnung geregelt. Reisen sollen demnach möglich sein, wenn ein Familienmitglied des Flüchtlings schwer erkrankt, verunfallt oder stirbt. In der Vernehmlassung gab es Forderungen nach restriktiveren Bestimmungen.

veröffentlicht: 19. Februar 2020 16:13
aktualisiert: 19. Februar 2020 16:14
Quelle: CH Media

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