Bundesrat lehnt Selbstbestimmungsinitiative entschieden ab

05.07.2017, 16:50 Uhr
· Online seit 05.07.2017, 14:32 Uhr
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Mittwoch dargelegt, weshalb der Bundesrat die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ablehnt. Diese gefährde die Stabilität und Verlässlichkeit der Schweiz, sagte sie - und zog Parallelen zur Masseneinwanderungsinitiative.
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Die SVP will mit der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» (Selbstbestimmungsinitiative) festlegen, dass die Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht Vorrang hat - unter Vorbehalt von zwingenden Bestimmungen.

Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, müsste die Schweiz neu verhandeln und nötigenfalls kündigen. Für das Bundesgericht sollen zudem nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sein, die dem Referendum unterstanden.

Das trifft zum Beispiel auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht zu. Dass die EMRK deshalb nicht mehr massgebend wäre, steht allerdings nicht fest, weil die materiellen Garantien der EMRK in die Bundesverfassung übernommen wurden und Zusatzprotokolle dem Referendum unterstanden. Es handelt sich nicht um die einzige Unsicherheit.

Die Selbstbestimmungsinitiative verspreche eine Klärung des Verhältnisses zwischen Schweizer Recht und völkerrechtlichen Verträgen, könne diesen Anspruch jedoch nicht einlösen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die vielen Unklarheiten und Unstimmigkeiten hätten bei einem Ja zur Folge, dass wichtige Fragen von den Gerichten zu entscheiden wären.

Offen sei etwa, wann ein Widerspruch vorliege und wer das entscheide, sagte Sommaruga. Was «nötigenfalls» bedeute, sei auch alles andere als klar: «Soll der Bundesrat einen Vertrag nach drei, fünf oder zehn Jahren erfolglosem Verhandeln kündigen? Soll er das auch dann tun, wenn es für die Schweiz nachteilig ist?» Diese Fragen würden bei einem Ja zu einem endlosen Hickhack führen, sagte Sommaruga - und erinnerte an die Masseineinwanderungsinitiative.

Auch bei dieser hätten sich die Initianten vor einer klaren Aussage gedrückt und nicht die Kündigung der Personenfreizügigkeit verlangt. Sie seien vage geblieben, um am Ende für nichts Verantwortung übernehmen zu müssen. Diese «Verwedelungstaktik» wollten sie nun in der Bundesverfassung verankern. «Das will der Bundesrat vermeiden», sagte die Justizministerin.

Klar ist für den Bundesrat, dass die Schweiz sich mit der Annahme der Initiative gewissermassen zum Vertragsbruch ermächtigen würde. Ein Ja zur Initiative würde die internationalen Verpflichtungen der Schweiz fortwährend infrage stellen und die Verlässlichkeit und Stabilität der Schweiz gefährden, schreibt er. Verlässlichkeit gehöre aber zur DNA der Schweiz, befand Sommaruga.

Aus Sicht des Bundesrates könnte es für die Schweiz auch schwieriger werden, Abkommen abzuschliessen. Heute existierten rund 4000 solcher Verträge, sagte Sommaruga. «Wer schon vor der Hochzeit von Scheidung spricht, ist als Partner nicht sonderlich attraktiv.» Die Schweiz könnte zudem für die Nichterfüllung eines Vertrags zur Verantwortung gezogen werden. Der Bundesrat warnt vor Gegenmassnahmen.

Für die Schweiz wäre es zudem schwierig, von ihren Partnern die Erfüllung von Verträgen einzufordern, wenn sie selbst sich vorbehalte, von manchen Verträgen abzuweichen, gibt der Bundesrat zu bedenken. Wo es aber an verbindlichen Regeln fehle, drohe das Recht des Stärkeren. Als Kleinstaat habe die Schweiz ein besonderes Interesse an der Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen.

Eine Annahme der Initiative könnte laut dem Bundesrat ferner dazu führen, dass die Schweiz Bestimmungen der EMRK andauernd und systematisch nicht mehr anwenden könnte. Auf lange Sicht könnte die Schweiz deshalb aus dem Europarat ausgeschlossen werden, was einer Kündigung der EMRK gleichkomme.

Europarat und EMRK seien wichtige Instrumente zur Förderung von Rechtsstaat, Demokratie, Sicherheit und Frieden in ganz Europa, schreibt der Bundesrat. «Daran hat die Schweiz ein existenzielles Interesse.» Sommaruga sagte, die Frage der EMRK-Kündigung würde sich eher früher als später stellen. Das wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger ein Rückschlag, denn die EMRK schütze deren Freiheit.

Schliesslich argumentiert der Bundesrat, die Initiative schade dem Unternehmensstandort und schränke den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament bei der Umsetzung von Verfassungsbestimmungen ein, die mit dem Völkerrecht kollidierten.

Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht sei nicht spannungsfrei, räumt der Bundesrat ein. Dass das Rangverhältnis nicht klar geregelt sei, könne freilich auch als Vorteil angesehen werden. Es ermögliche pragmatische und breit abgestützte Lösungen. Die Initiative würde solche ausschliessen.

Zusammenfassend stellt der Bundesrat in der Botschaft fest, er könne die Initiative weder im Ansatz noch in ihren Lösungsvorschlägen unterstützen und beantrage dem Parlament deshalb, sie ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. «Die Initiative löst keine Probleme, beschert und aber viele neue», bilanzierte Sommaruga. Das Stimmvolk wird frühestens nächstes Jahr entscheiden.

veröffentlicht: 5. Juli 2017 14:32
aktualisiert: 5. Juli 2017 16:50
Quelle: SDA

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