Bundesrat modernisiert Handelsregister – Firmen sparen Gebühren
(gb.) Die am Freitag beschlossenen Änderungen im Handelsregister setzt der Bundesrat auf das nächste Jahr in Kraft. Gemäss einer Mitteilung gilt neu uneingeschränkt das Kostendeckungsprinzip. Laut Regierung könnten Unternehmen so bis zu 14 Millionen Franken pro Jahr an Gebühren sparen.
Neu geregelt wird auch die Identifizierung natürlicher Personen im Handelsregister. Künftig wird dazu laut der Mitteilung die AHV-Versichertennummer systematisch verwendet. Neben einer Reihe weiterer Änderungen wird zudem die sogenannte «Stampa-Erklärung» als separater Beleg abgeschafft. Dabei muss die Gesellschaft bislang in einem extra Formular erklären, dass sie den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert. Und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungen übernommen werden, als bereits in den Statuten oder in den Handelsregisterbelegen aufgeführt sind.