Bundesrat nutzt Spielraum für Umsetzung die EU-Waffenrichtlinie aus

02.03.2018, 19:01 Uhr
· Online seit 02.03.2018, 17:30 Uhr
Sportschützen und -schützinnen sollen weiterhin mit halbautomatischen Gewehren schiessen und Armeeangehörige ihre Waffen nach der Entlassung behalten dürfen. Der Bundesrat habe seinen Spielraum ausgenutzt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Anzeige

Am Freitag überwies er die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ans Parlament. Im Zentrum der verschärften Vorschriften stehen halbautomatische Gewehre und Pistolen mit Magazinen mit grossem Fassungsvermögen. Dazu gehört das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, das Sportschützen üblicherweise benützen.

Als verbotene Waffen sollen neu halbautomatische Gewehre mit einem Magazin von mehr als 10 Schuss oder Pistolen mit über 20 Schuss gelten. Von diesen Waffen geht laut Bundesrat eine Gefahr aus, weil mit ihnen ohne Nachladen mehrere Male geschossen werden kann. Ziel der neuen Gesetzgebung ist, den Zugang zu diesen Waffen zu beschränken und den Informationsaustausch im Schengen-Raum zu verbessern.

Der Bundesrat nimmt in seinen Anträgen Rücksicht auf die Sportschützen. Sie können weiterhin halbautomatische Sturmgewehre erwerben und damit schiessen. Voraussetzung ist, dass sie entweder Mitglied in einem Schiessverein sind oder nachweisen können, dass sie regelmässig in einem Schiesskeller trainieren.

Was regelmässig heisst, soll in der Verordnung präzisiert werden, wie fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle an der Medienkonferenz sagte. Auf psychologische und medizinische Tests als Voraussetzung für Waffenbesitz will der Bundesrat verzichten.

Eine mit der EU ausgehandelte Ausnahmeregelung ermöglicht es, dass Ordonnanzwaffen nach dem Dienst so wie heute weiterhin samt zugehörigem Magazin übernommen und im Schiesssport benützt werden können. Gar nicht von der Vorlage betroffen seien Jäger, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Ausnahmebewilligungen sind auch für Sammler und Museen möglich. Sie können verbotene halbautomatische Waffen in ihren Beständen haben, wenn sie nachweisen können, dass sie sie sicher aufbewahren. Waffen, für die die Ausnahmebewilligung nötig ist, müssen sie in einer Liste aufführen.

Die Vorlage bringe mehr Sicherheit, erklärte Sommaruga. Denn künftig müssen nicht mehr nur ganze Schusswaffen markiert werden, sondern auch einzelne wesentliche Bestandteile davon. Das soll es erleichtern, Handwechsel zurückzuverfolgen. Waffen, die schon im Umlauf sind, müssen nicht nachmarkiert werden.

Wer bereits eine Waffe besitzt, die gemäss Richtlinie verboten ist, muss dies beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen. Mit Rücksicht auf die Kantone wurde die Frist für diese Bestätigung von zwei auf drei Jahre verlängert. Die Waffenbüros erhalten so mehr Zeit für ihre Arbeit.

Nötig ist die Bestätigung nur dann, wenn die Waffe noch nicht registriert ist oder wenn der Besitzer sie nicht direkt bei der Entlassung aus dem Dienst von der Armee übernommen hat. Waffenhändler müssen neu alle Transaktionen den Kantonen melden. Wegen Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Frist dafür aber verlängert.

Die Kantone werden ihre Informationssysteme anpassen müssen, um die Meldungen der Händler zu verarbeiten. Dabei will sie der Bund finanziell unterstützen. Ein zentrales landesweites Waffenregister bringt die Vorlage nicht. Die Waffenregister der Kantone sind über eine Plattform untereinander verknüpft.

Die EU-Waffenrichtlinie stand von Beginn weg in der Kritik: Der Schweizerische Schiesssportverband, der Schweizerische Unteroffiziersverband und Pro Tell drohten bereits mit dem Referendum. Von den grossen Parteien stellte sich die SVP gegen die Vorlage.

Der Bundesrat habe seinen Spielraum ausgenützt und sei mit Ausnahmen an die Grenzen gegangen, sagte Sommaruga dazu. Weiter zu gehen, werde schwierig sein, betonte sie mit Blick auf die politische Debatte. Sie sprach von punktuellen Anpassungen im Schweizer Recht und wies auf die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit der EU hin.

Als «Schengen»-Land ist die Schweiz verpflichtet, beim nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 von der EU verschärften Waffenrecht nachzuziehen. Sie muss die neuen Bestimmungen bis zum 31. Mai 2019 umsetzen.

Der Bundesrat betont in seiner Botschaft die Wichtigkeit des Schengen-Abkommens für die Schweiz bei der Bekämpfung von Kriminalität. Das Dublin-Abkommen wiederum sei zentral für die Schweizer Asylpolitik.

Ausserdem führt er Kosten ins Feld. Ein Wegfall von Schengen/Dublin würde laut einem Bericht des Aussendepartements EDA der Volkswirtschaft Einkommensverluste von bis zu 11 Milliarden Franken im Jahr verursachen.

veröffentlicht: 2. März 2018 17:30
aktualisiert: 2. März 2018 19:01
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige