Schweiz

Bundesrat plant Verschärfung für Personen aus Drittstaaten

15.01.2020, 14:52 Uhr
· Online seit 15.01.2020, 14:20 Uhr
Die Politik fordert seit längerem, den Zugang zu Sozialhilfe für Ausländer zu erschweren. Nun reagiert auch der Bundesrat. Die ganz heissen Eisen packt er jedoch nicht an.
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(rwa/dk) 2016 bezogen 346’000 Personen Sozialhilfe. 59 Prozent davon waren Ausländer. Dafür hätten die Bürger kein Verständnis, monieren Politiker von Rechts bis in die Mitte. In Folge legte der Bundesrat im Sommer einen Bericht vor. Darin zeigt er auf, wie die Sozialhilfe für Ausländer aus Drittstaaten eingeschränkt werden kann. Eine Expertengruppe prüfte die 20 Optionen punkto Folgen und Praktikabilität.

Am Mittwoch hat nun der Bundesrat bekannt gegeben, welche Schlüsse er aus den Einschätzungen der Experten zieht. Konkret schlägt er vor, die Sozialhilfe für Menschen mit einer Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz einzuschränken.

Die zweite Verschärfung hat zum Ziel, Personen bei Sozialhilfebezug die Niederlassungsbewilligung einfacher zu entziehen. Als dritte Massnahme sollen die Voraussetzungen für die Integration präzisiert werden, wenn es um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen geht. Der Bundesrat hat das Justizdepartement beauftragt, bis zum nächsten Jahr eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Bundesrat tastet Familiennachzug nicht an

Nicht rütteln will der Bundesrat dagegen am Familiennachzug für Schweizer Staatsbürger. Zur Diskussion stand, den Familiennachzug auszuschliessen, wenn jemand Sozialhilfe bezieht.

Das ist insofern wenig überraschend, als dass die Handlungsoptionen der Schweiz beschränkt sind. Die Sozialhilfe ist Sache der Kantone. Zudem sind Ausländer nicht gleich Ausländer. Je nach Kategorie des Aufenthaltsstatus unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen.

veröffentlicht: 15. Januar 2020 14:20
aktualisiert: 15. Januar 2020 14:52
Quelle: CH Media

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