Konzernverantwortung

Bundesrat präsentiert Details zu neuen Regeln für Konzerne

14.04.2021, 10:31 Uhr
· Online seit 14.04.2021, 10:30 Uhr
Nach der Ablehnung verschiedener Beschwerden im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative macht der Bundesrat vorwärts. Er hat die Details des vom Parlament verabschiedeten indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung geschickt.
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Vergangenen November war die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» knapp abgelehnt worden. Sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird, kann der indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten. Nach der Erledigung mehrerer Abstimmungsbeschwerden durch das Bundesgericht wird die hunderttägige Referendumsfrist bald anlaufen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Das Gesetz beinhaltet Berichterstattungspflichten für gewisse Unternehmen. Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen zusätzlich Sorgfaltsprüfungspflichten erfüllen. Verstösse werden mit Busse bestraft. Eine Ausweitung der Haftungsregeln ist nicht vorgesehen.

Damit die neuen Bestimmungen möglichst rasch nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten können, hat die Regierung nun die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet. Der Entwurf der neuen Verordnung regelt, welche Unternehmen neue Sorgfaltspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit erfüllen müssen und welche davon befreit sind.

Ferner enthält sie die Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für KMU sowie für Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich der Kinderarbeit. Die neuen Bestimmungen sind laut dem Bundesrat weitgehend mit entsprechenden Regulierungen im europäischen Umfeld abgestimmt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juli 2021.

veröffentlicht: 14. April 2021 10:30
aktualisiert: 14. April 2021 10:31
Quelle: sda

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