Staatsaffäre Bündnerfleisch

Bundesrat präsentiert nach fünf Jahren eine Lösung für den Import

26.08.2020, 11:50 Uhr
· Online seit 26.08.2020, 10:52 Uhr
Der Bundesrat hat eine Lösung im Streit um das Bündnerfleisch gefunden: Klar definierte Kontingente sollen die Einfuhr von gewürztem Fleisch so regeln, dass der übrige Frischfleischmarkt nicht betroffen ist.
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(wap) Dem damaligen Bundesrat Hans-Rudolf Merz bescherte die Causa Bündnerfleisch einen viral gegangenen Lachanfall im Parlament, den Beamten dagegen viel Arbeit. Nach fünf Jahren Verhandlungen hat der Bundesrat am Mittwoch dargelegt, wie er Fleischimporte für Bündnerfleisch sichern, dabei aber den «Pfeffertrick» unterbinden will, und all dies, ohne die Regeln der Welthandelsorganisation WHO zu brechen.

Der «Pfeffertrick» geht so: Weil die Schweiz zum Schutz der einheimischen Viehwirtschaft Frischfleisch besonders hoch verzollt, wird Fleisch aus dem Ausland vor dem Import gewürzt und danach in der Schweiz wieder gewaschen. So gelten die Steaks offiziell nicht als Frischfleisch und können zu einem tieferen Tarif versteuert werden: Jenem, der eigentlich für vorbehandelte Fleischprodukte vorgesehen ist, zum Beispiel gesalzenen und marinierten Stücken, die zur Produktion von Bündnerfleisch gebraucht werden.

In einem ersten Schritt hatte der Bund es mit der Brechstange versucht: Die Tarife für gewürztes Fleisch wurden auf das Niveau von Frischfleisch angehoben. Die Gastronomie und die fleischverarbeitenden Betriebe waren nicht erfreut. Ebensowenig die Regierungen der Länder, die Würzfleisch in die Schweiz exportieren: Der Schweiz drohten Gegenmassnahmen.

Importe werden erhöht

Nach den Regeln der Welthandelsorganisation musste der Bund nun mit den betroffenen Exportländern Kompensationsmassnahmen aushandeln. Diese sehen vor, dass der Bund mehr Importe zulässt: Das Kontingent für rotes Fleisch wird um jährlich 1200 Tonnen erhöht. Davon werden aber 600 Tonnen reserviert für «den Import von gesalzenem, gewürztem Rindfleisch, das bereits zur Herstellung von Trockenfleisch zugeschnitten ist und zu keinem anderen Zweck verwendet werden kann.»

Mit der neuen Lösung können die Rohprodukte für Trockenfleisch also so eingeführt werden, dass sie keinen Einfluss auf die Preise auf dem Frischfleischmarkt in der Schweiz haben. Ab dem ersten Januar sollen die Kontingente in monatlichen Tranchen an den Meistbietenden versteigert werden – vorausgesetzt, das Parlament stimmt der Vorlage zu.

veröffentlicht: 26. August 2020 10:52
aktualisiert: 26. August 2020 11:50
Quelle: CH Media

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