Magistratenlöhne

Bundesrat skeptisch gegenüber Abschaffung der Ruhegehälter

· Online seit 10.12.2021, 11:51 Uhr
Der Bundesrat sieht viele offene Fragen bei einer neuen Ruhestandsregelung für Mitglieder der Landesregierung und andere gewählte Magistratspersonen. Müssten sie neu in die Pensionskasse des Bundes einzahlen, könnten die Betroffenen nur ungenügend abgesichert werden.
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Die Amtsdauer sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen, schrieb der Bundesrat am Freitag. Er verabschiedete an seiner Sitzung einen Bericht zum Thema.

Heute erhalten Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler nach ihrem Rücktritt oder ihrer Abwahl keine Rente. Stattdessen können sie ein Ruhegehalt beziehen. Dieses entspricht der Hälfte des Jahreslohns während der Amtszeit. Ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte erhalten also rund 220'000 Franken im Jahr.

Mit dem Bericht erfüllte die Landesregierung einen Auftrag des Ständerats. Dieser hatte 2020 ein Postulat von Peter Hegglin (Mitte/ZG) überwiesen und vom Bundesrat verlangt, Alternativen zum heutigen System aufzuzeigen.

Hintergrund war namentlich die Kontroverse um die Ruhegehalts-Nachforderungen von alt Bundesrat Christoph Blocher (SVP). Dieser hatte Jahre nach seiner Nichtwiederwahl ein Ruhegehalt gefordert, nachdem er zuerst darauf verzichtet hatte.

Bei einem Systemwechsel hätten National- und Ständerat mehrere Grundsatzentscheide zu treffen, heisst es im Bericht des Bundesrats. Entscheiden müsste das Parlament etwa über die Höhe der «Arbeitgeberbeiträge» des Bundes, das frühestmögliche Rentenalter und darüber, ob es unterschiedlich hohe Renten geben soll.

veröffentlicht: 10. Dezember 2021 11:51
aktualisiert: 10. Dezember 2021 11:51
Quelle: sda

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