Coronavirus

Bundesrat spricht 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung

13.03.2020, 16:07 Uhr
· Online seit 13.03.2020, 15:56 Uhr
Die vom Bundesrat am Freitag beschlossene Soforthilfe soll die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern. Man wolle «schnell und unbürokratisch» der Wirtschaft unter die Arme greifen.
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(dpo) Der Bundesrat sei sich bewusst, dass seine am Freitag beschlossenen Massnahmen gegen das Corona-Virus «grosse wirtschaftliche Folgen» hätten. Darum stellt er 10 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe zur Verfügung. Mit diesem Beschluss wolle man der Wirtschaft «schnell und unbürokratisch» unter die Arme greifen, begründet der Bundesrat das Hilfspaket in einer Mitteilung.

Nun können für die Kurzarbeitsentschädigung im Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) bis zu 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für Kurzarbeit wird bis zum 30. September von drei auf einen Tag reduziert. So hätten die Unternehmen nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der ALV zusteht.

Für besonders betroffene Unternehmen prüfe der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung. Dafür seien bis zu 1 Milliarde Franken vorgesehen.

Unterstützung für KMU, Sport- und Kultursektor

Weiter stehen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in finanziellen Engpässen ab sofort bis zu 580 Millionen ab verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Zusätzlich sollen weitere 10 Millionen an Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche Verwaltungskosten gehen. Die Bedingungen für eine Bürgschaft werden ebenfalls erleichtert. Für Ausfälle im Zusammenhang mit Messen des offiziellen Exportförderers S-EG können neu bis zu 4,5 Millionen beantragt werden.

Der Bundesrat betont, dass Veranstaltungen im Sport- sowie Kultursektor besonders stark von den behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Virus betroffen seien. Für ehrenamtliche Organisationen im Sportbereich sollen A-fonds-perdu-Beiträge von 50 Millionen bereitgestellt werden. Dem Profibetrieb im Mannschaftssport sollen zinslose, rückzahlbare Darlehen gewährt werden. Dazu sieht der Bundesrat ebenfalls 50 Millionen vor.

Für den Kulturbereich erarbeite man eine befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen, die ergänzend zu anderen Instrumenten eingesetzt werden können. Damit sollen vor allem selbständig erwerbende und freischaffende im Kulturbereich unterstützt werden.

veröffentlicht: 13. März 2020 15:56
aktualisiert: 13. März 2020 16:07
Quelle: CH Media

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