Strassenverkehr

Bundesrat vereinfacht die Einführung von Tempo-30-Zonen

· Online seit 24.08.2022, 17:26 Uhr
Behörden können Tempo-30-Zonen ab kommendem Jahr einfacher einführen. Für die Schaffung solcher Zonen in nicht verkehrsorientierten Strassen braucht es vorgängig kein Gutachten mehr. Zudem dürfen Fahrgemeinschaften neu auf Busstreifen fahren.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die entsprechenden Anpassungen der Signalisationsverordnung (SSV) und der Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren soll es demnach künftig keine Gutachten mehr brauchen. Heute dürfen Tempo-30-Zonen auf sogenannten siedlungsorientierten Strassen innerorts nur zur Verminderung besonderer Gefahren, zur Reduktion der Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden. Dazu wird ein Gutachten benötigt.

Diese bürokratische Hürde beseitigt die Landesregierung nun. Zudem räumt sie den Behörden mehr Ermessensspielraum ein. Künftig sollen Tempo-30-Zonen, wie die übrigen Verkehrsanordnungen und -beschränkungen, beispielsweise auch zur Verbesserung der Lebensqualität angeordnet werden dürfen. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone soll jedoch nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden müssen.

Weiterhin Tempo 50 im übergeordneten Netz

Auf den verkehrsorientierten Strassen soll weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten. Damit wird sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibt.

Linke, Grünliberale und die Städte hatten die vorgeschlagenen Änderungen in der Vernehmlassung befürwortet. Der TCS, die FDP und der Gewerbeverband lehnten sie ab. Letzterer führte an, die Abschaffung des Gutachtens werde zu «flächendeckendem» Tempo 30 führen.

Neues Symbol für «Carpooling»

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass ab Januar 2023 Fahrgemeinschaften – sogenanntes «Carpooling» – Sonderrechte erhalten sollen. Damit will er die Umweltbelastung und Verkehrsüberlastung verringern. Dazu hat er ein neues Symbol eingeführt.

Dieses zeigt an, dass Fahrbahnen oder Fahrspuren nur von Fahrgemeinschaften benützt werden dürfen. Fahrgemeinschaften sollen demnach auch auf Busstreifen fahren dürfen, wenn sie den öffentlichen Verkehr nicht behindern. Das Symbol kommt auch zum Einsatz, um Parkplätze für Fahrgemeinschaften zu reservieren.

Schliesslich werden ab dem 1. Januar 2023 schwere Arbeitsmotorwagen nicht mehr vom Signal Fahrverbot für Lastwagen erfasst. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert.

veröffentlicht: 24. August 2022 17:26
aktualisiert: 24. August 2022 17:26
Quelle: sda

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