Bern

Bundesrat will beim Bahninfrastrukturfonds sparen

13.09.2019, 13:35 Uhr
· Online seit 13.09.2019, 13:30 Uhr
Die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds sollen nicht schneller wachsen als die Einnahmen des Bundes. Das will der Bundesrat. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu Massnahmen eröffnet, die den Bundeshaushalt entlasten sollen.
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Vor rund einem Jahr hatte der Bundesrat ein Paket von 35 Sparmassnahmen beschlossen und den Departementen Prüfaufträge zum weiteren Vorgehen erteilt. Für die meisten Massnahmen müssen keine Gesetze geändert werden. Einige Gesetzesänderungen seien aber nötig, schreibt der Bundesrat. Diese schickt er nun in die Vernehmlassung.

Die grösste Einsparung soll eine Änderung beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) bringen: Die Einlagen in den Fonds sollen künftig langsamer wachsen. Je nach Teuerungsentwicklung könne der Haushalt mit dieser Massnahme innerhalb von zehn Jahren um mehr als 100 Millionen Franken entlastet werden, schreibt der Bundesrat.

Anderer Teuerungsindex

Die Einlagen in den BIF stammen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, den Mineralölsteuern und Kantonsbeiträgen. Sie werden jeweils der Teuerung angepasst. Künftig sollen dafür die Entwicklung des realen Bruttoinlandprodukts und der Landesindex der Konsumentenpreise massgebend sein.

Heute ist der Bahnbau-Teuerungsindex massgebend. Im Langzeitdurchschnitt liege die Bahnbauteuerung 0,6 Prozentpunkte über dem Landesindex der Konsumentenpreise, schreibt der Bundesrat im Vernehmlassungsbericht. Die indexierten BIF-Einlagen würden damit schneller wachsen als die Einnahmen des Bundes, was zu einer Verdrängung von nicht gesetzlich gebundenen Ausgaben führen könne. Die gebundenen Ausgaben zu reduzieren, entspricht einem Auftrag des Parlaments.

Betrieb und Ausbau nicht gefährdet

Als Variante zur Reduktion der Indexierung stellt der Bundesrat zur Diskussion, beim Bahnbau-Teuerungsindex zu bleiben, allerdings mit Anrechnung der halben statt der ganzen Wirtschaftsleistung. Keine der beiden Varianten gefährde die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur, betont er.

Auch bei einer Reduktion der Indexierung der Einlagen dürfte der BIF kurz,- mittel- und langfristig über genügend Mittel verfügen und jährliche Überschüsse erzielen. Sollte der BIF entgegen den Prognosen in den kommenden Jahren einen Liquiditätsbedarf aufweisen, sei er bereit, die Fondseinlage aus der LSVA auf das verfassungsmässige Maximum zu erhöhen, sofern die Lage des Bundeshaushalts dies zulasse.

Pauschalen für Überwachung

Eine weitere Änderung betrifft die Fernmeldeüberwachung in Strafverfahren. Diese wird von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet und über den Dienst ÜPF durchgeführt. Obwohl die Gebühren bereits erhöht wurden, liegt der Kostendeckungsgrad des Dienstes nach wie vor unter 50 Prozent. Der Bundesrat will diesen nun erhöhen.

Heute entrichten die Strafverfolgungsbehörden Gebühren differenziert nach Auftragstyp und Überwachungsdauer. Künftig sollen Pauschalen erhoben werden, welche der Bundesrat schrittweise erhöhen will. Auch die Entschädigung an die mitwirkungspflichtigen Fernmeldedienstanbieter soll pauschalisiert werden.

Weiter sollen die Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF künftig analysiert werden dürfen. Daraus könnten weitreichende Schlüsse über Personennetzwerke sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten gezogen werden, schreibt der Bundesrat.

Subventionierte beaufsichtigen

Bundesämter, die Subventionen sprechen, will der Bundesrat verpflichten, schriftliche Prüfkonzepte zu erstellen, um die Aufsicht zu verbessern. Das Prüfkonzept soll festhalten, wie die Ämter überprüfen, ob die Mittel dem festgelegten Zweck entsprechend verwendet werden.

Die Erstellung des Prüfkonzepts erfordere eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Risiken der ausgerichteten Subventionen, schreibt der Bundesrat. Zudem soll im Gesetz verankert werden, dass sich die Auskunftspflichten der Subventionsempfänger auch auf Dritte erstrecken, wenn diese für die Aufgabenerfüllung beigezogen werden.

Veranlagung nach Ermessen

Eine weitere Massnahme hat mit dem Aufkommen von legalem Cannabis auf dem Schweizer Markt zu tun. Die Zahl der Tabaksteuer-pflichtigen Herstellerinnen und Hersteller stieg damit markant an. Etwa ein Drittel der Anmeldepflichtigen müssen aber monatlich gemahnt werden. Ein grosser Teil der Gemahnten kommt auch nach der letzten Mahnung der Pflicht zur Einreichung der Steueranmeldung nicht nach.

Die Eidgenössische Zollverwaltung soll nun die Möglichkeit einer Steuerveranlagung nach Ermessen erhalten, wenn die Steuerdeklaration nicht fristgerecht eingereicht wird. Schliesslich will der Bundesrat mit einer Änderung des Geoinformationsgesetzes die Finanzierung der amtlichen Vermessung neu regeln.

Die Gesamteinsparungen beziffert der Bundesrat nicht. Die strukturellen Reformen dienten nicht der kurzfristigen Entlastung des Bundeshaushalts, deshalb habe er auch keine Sparziele formuliert, schreibt er. Ziel sei vielmehr, durch eine optimierte Aufgabenerfüllung und durch die Lockerung von Ausgabenbindungen einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Dezember.

veröffentlicht: 13. September 2019 13:30
aktualisiert: 13. September 2019 13:35
Quelle: sda

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