Bundesrat will Betroffene besser schützen
(rwa) Bereits heute kann eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer minderjährigen Person in der Schweiz für ungültig erklärt werden. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit beider Ehepartner ist das jedoch nicht mehr möglich – ausser es handelt sich um eine Zwangsheirat.
Diese Frist sei nicht ausreichend, konstatiert der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Betroffene müssten genügend Zeit haben, um über ihre Situation nachzudenken und die notwendigen Schritte für eine Ungültigkeitserklärung der Ehe einzuleiten. In Zukunft soll die Frist bis zum 25. Geburtstag verlängert werden. Bis Ende Jahr will der Bundesrat eine Vorlage für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches vorlegen.
Nach Ansicht des Bundesrates kann die Ungültigkeitserklärung der Ehe im Einzelfall jedoch zu einschneidenden Konsequenzen für die betroffene Person führen. Aus diesem Grund soll in jedem Fall eine Interessenabwägung stattfinden. Die Ungültigkeit der Ehe bilde aber weiterhin den klaren Regelfall.
350 Betroffene von Zwangsheiraten
Keinen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei Zwangsheiraten. Es sei kein «gesetzgeberisches Verbesserungspotenzial» ersichtlich. Grosse Bedeutung misst er der Information, Sensibilisierung und Beratung zu.
Die Fachstelle Zwangsheirat, Kompetenzzentrum des Bundes in dieser Frage, hat im vergangenen Jahr in 347 Fällen Betroffene von Zwangsheirat beraten und begleitet. Die Zahlen sind damit auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr. Vor einigen Jahren war die Anzahl noch deutlich tiefer: 2015 etwa waren es rund 100 Fälle weniger.