Bundesrat will mehr Sicherheit auf dem Bau
Nicht mehr auf dem Stand der heutigen Technik und zu vage formuliert: Die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten von 2005 taugt nach Ansicht der Bundesrates nicht mehr. Er hat deshalb am Mittwoch eine Totalrevision der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Diese solle mehr Klarheit und Rechtssicherheit bringen, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit. So soll unter anderem endgültig geregelt werden, ab welcher Höhe die Arbeiter gegen Absturz gesichert werden: Der Bundesrat schlägt zwei Meter vor. Ebenfalls völlig überarbeitet wurden die Vorgaben zu Gerüsten: Hier sei mittlerweile vieles in europäischen Normen geregelt, so der Bundesrat. In Kraft treten soll die neue Verordnung im Juli 2021.
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