Schweiz

Bundesrat will Schutz vor gefährlichen Straftätern verbessern

06.03.2020, 13:34 Uhr
· Online seit 06.03.2020, 13:19 Uhr
Der Bundesrat schickt Verschärfungen des Straf- und Massnahmenvollzugs in die Vernehmlassung. Verwahrte sollen nur noch bewacht in den Ausgang und gefährliche Jugendliche mit Fussfesseln überwacht werden können.
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(dpo/lfl) Das geltende Sanktionsrecht habe sich «bewährt». Das schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag, bevor er auf die beschlossenen Verschärfungen des Strafvollzugs eingeht. Es sei flexibel und ermögliche eine massgeschneiderte Lösung für den Einzelfall.

Dennoch hätten einzelne Fälle in den letzten Jahren gezeigt, dass bessere Absprachen oder Verschärfungen des Sanktionsrechts nötig sind. Generell gilt laut Bundesrat: Bleiben Täter nach Verbüssung ihrer Strafe oder am Ende einer Massnahme gefährlich, soll die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden können. Neu schlägt die Landesregierung darum vor, dass verwahrte Straftäter gesetzlich vorgesehene Urlaube nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal antreten dürfen.

Einsatz von elektronischen Fussfesseln möglich

Weiter schlägt der Bundesrat vor, die Zuständigkeiten bei der Aufhebung oder Änderung einer therapeutischen Massnahme schweizweit zu vereinheitlichen. So soll verhindert werden, dass aufgrund von mehreren Zuständigkeiten ein Straftäter entlassen wird und dann allenfalls weitere Straftaten begehen kann.

Der Bundesrat will dabei auch die Betreuung und Kontrolle nach dem Strafvollzug ausbauen. Bleibt ein Gewalt- oder Sexualstraftäter auch nach Verbüssung einer Strafe oder stationären Therapie gefährlich, soll der Täter auch in Freiheit betreut oder kontrolliert werden. Die Gerichte sollen für sie im Rahmen der Bewährungshilfe Massnahmen wie zum Beispiel das Tragen elektronischer Fussfesseln anordnen können. Dies ist nicht zuletzt auch eine Reaktion auf den Fall des mehrfach vorbestraften Kinderschänders William W. . Dieser war 2016 von einem Solothurner Gericht unter Auflagen freigelassen worden, obwohl seine Gefährlichkeit bekannt war. Er wurde rückfällig und vergriff sich erneut an mehreren Kindern. Dies obwohl das Gericht auch im Fall William W. Massnahmen angeordnet hatte.

Sanktionsmöglichkeiten für Bewährungshelfer

Der Fall veranschaulicht aber, wie schwierig es für Bewährungshelfer sein kann, solche auch durchsetzen zu können. So zog W. die elektronische Fussfessel mehrmals selbst aus und verliess das Heim, worin er untergebracht war. Er eröffnete gegen den Willen der Behörden sogar ein Restaurant.

Nun sollen die Behörden in solchen Fällen mehr Handhabe erhalten: Halten sich Gewalt- oder Sexualstraftäter wie William W. nicht an angeordnete Auflagen, soll das Gericht weitere Massnahmen anordnen oder Bussen verhängen können. Von einem vorsorglichen Freiheitsentzug als mögliche Sanktion sieht der Bundesrat jedoch ab.

Jugendliche nach 25 als Erwachsene behandeln

Des Weiteren soll bei gefährlichen jugendlichen Straftätern verhindert werden, dass sie nach Verbüssung ihrer Sanktion und Erreichen des 25. Lebensjahres in die Freiheit entlassen werden müssen. Deshalb soll neu im Anschluss an die Strafe eine Massnahme auf Grundlage des Erwachsenenstrafrechts angeordnet werden können.

Die Rolle der Fachkommission, welche die Gefährlichkeit der Straftäter beurteilt, soll ebenfalls gestärkt werden.

veröffentlicht: 6. März 2020 13:19
aktualisiert: 6. März 2020 13:34
Quelle: CH Media

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