Bundesrat will terroristische Gefährder unter Hausarrest stellen

22.05.2019, 17:00 Uhr
· Online seit 22.05.2019, 14:30 Uhr
Die Behörden sollen im Umgang mit terroristischen Gefährdern mehr Möglichkeiten erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Unter anderem ist Hausarrest vorgesehen. Auf Präventivhaft verzichtet der Bundesrat dagegen.
Anzeige

Der Terrorismus bleibe eine Bedrohung, auch wenn die Schweiz ein sicheres Land sei, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien in Bern. Es liege auf der Hand, dass die Schweiz sich wappnen müsse.

Die neuen Massnahmen sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen sollen sie den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage punktuell ergänzt. Auf die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung für terroristische Gefährder verzichtete er aber. Eine solche hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gefordert.

Mit dem Verzicht sind die Kantone nun aber einverstanden. Ihnen sei klar gewesen, dass es um eine heikle Frage gehe, sagte KKJPD-Präsident Urs Hofmann. Deshalb hätten sie ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zum Schluss, dass es sich bei der gesicherten Unterbringung um Präventivhaft handeln würde, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht konform ist.

Damit bleibt es im Wesentlichen bei den geplanten Massnahmen. Als terroristische Gefährder gelten Personen gemäss dem Gesetz dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.

Für den Bundesrat spiele es keine Rolle, ob es sich um links, rechts oder dschihadistisch motivierten Terrorismus handle, stellte Keller-Sutter klar. In seiner Botschaft ans Parlament betont der Bundesrat ausserdem, eine radikale Gesinnung allein reiche nicht aus für die Anordnung präventiv-polizeilicher Massnahmen.

Wer als Gefährder eingestuft wird, entscheidet das Bundesamt für Polizei (fedpol) gemeinsam mit den Kantonen und dem Nachrichtendienst. Es verfügt auch die Massnahmen. Bereits heute gebe es ein Case Management, sagte fedpol-Chefin Nicoletta della Valle. Sie geht von «wenigen Dutzend» Betroffenen aus.

Der Ruf nach präventiv-polizeilichen Massnahmen war vor allem im Zusammenhang mit drei Irakern laut geworden, die ihre Strafe abgesessen hatten, aber immer noch als gefährlich eingestuft wurden und nicht ausgeschafft werden konnten.

Künftig sollen die Behörden für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, in jedem Fall Ausschaffungshaft anordnen können. Der Bundesrat will dazu einen neuen Haftgrund schaffen: die Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz.

Zudem sollen aus Sicherheitsgründen ausgewiesene Personen nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können - und damit gleich behandelt werden wie Personen, die aus strafrechtlichen Gründen des Landes verwiesen werden. Sie verlieren dadurch die Möglichkeit, zu arbeiten oder die Familie nachzuziehen. Zudem erhalten sie nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe. Diese Neuerung hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung ergänzt.

Daneben ist eine Kaskade von Massnahmen für Gefährder ausserhalb von Gefängnismauern vorgesehen. So sollen die Behörden verfügen können, dass sich jemand regelmässig bei der Polizei meldet. Genügt das nicht, könnten sie dem Betroffenen den Kontakt zu einer bestimmten Gruppierung oder den Zugang zu einem bestimmten Gebiet verbieten.

Auch an der Möglichkeit des Hausarrests hält der Bundesrat fest, trotz Kritik in der Vernehmlassung. Dieser soll jedoch nur als letztes Mittel in Frage kommen. Zudem soll dafür eine richterliche Genehmigung notwendig sein.

Der Hausarrest soll für höchstens drei Monate angeordnet und höchstens zwei Mal um maximal drei Monate verlängert werden können. Durchgesetzt würde die Massnahme mit Mitteln wie der elektronischen Fussfessel oder der Handy-Ortung. Hausarrest soll für Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren verfügt werden können, die übrigen Massnahmen auch für Kinder ab 12 Jahren. Leider würden bereits Kinder radikalisiert, sagte della Valle dazu.

Die Behörden wollen auch verhindern können, dass sich jemand an terroristischen Aktivitäten im Ausland beteiligt. Deshalb ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes. Schliesslich soll das fedpol im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden dürfen.

Über das Gesetz kann nun das Parlament entscheiden. Strafrechtliche Instrumente gegen Terrorismus hatte der Bundesrat schon früher an die Eidgenössischen Räte geleitet. Auch zur Prävention von Radikalisierung beschloss er Massnahmen. Das neue Gesetz soll nun die Lücke dazwischen füllen. Entstanden ist es noch unter Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Nun ist die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter zuständig.

veröffentlicht: 22. Mai 2019 14:30
aktualisiert: 22. Mai 2019 17:00
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige