Rückwirkende Rente

Bundesrat zahlt Blocher nicht das ganze Ruhegehalt

28.10.2020, 17:09 Uhr
· Online seit 28.10.2020, 15:38 Uhr
Alt Bundesrat Christoph Blocher erhält 1,1 Millionen Franken seiner Bundesratsrente rückwirkend vom Bund. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
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Seit seiner Abwahl als Bundesrat im Jahr 2007 hat Christoph Blocher das Ruhegehalt von jährlich 225'000 Franken, das ihm zugeständen wäre, nicht bezogen. Überraschend forderte der Milliardär diesen Sommer nachträglich seine Bundesratsrente in der Höhe von 2,7 Millionen Franken ein. Jeder Bundesrat habe Anspruch auf sein Ruhegehalt, erklärte der SVP-Politiker den Schritt. Jetzt stehe er im 80. Altersjahr und habe die ihm zustehende Rente für die vergangenen Jahre angefordert.

Nachdem die Finanzdelegation des Parlaments (FinDel) diese Forderung abgelehnte, ist auch der Bundesrat nochmals über die Bücher. Er hat am Mittwoch entschieden, bis zum Vorliegen einer Regelung, welche die nachträgliche Auszahlung ausschliesst, bei einem Antrag Ruhegehälter höchstens bis fünf Jahre nachträglich auszubezahlen. Weitergehende Ansprüche würden abgelehnt, heisst es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei.

Bei seinem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf zwei externe Rechtsgutachten und eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz. Er teile zwar die Ansicht der Finanzdelegation, dass die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern nicht dem Sinn und Zweck der Regelung entspreche. Unter den geltenden Bestimmungen besteht nach Ansicht des Bundesrates jedoch ein rechtlicher Anspruch auf eine nachträgliche Auszahlung des Ruhegehaltes innerhalb einer Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Gesetz und Verordnung enthalten gemäss Finanzdelegation keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, sondern zu einem späteren Zeitpunkt eine rückwirkende Auszahlung beantragt. «Würde ein rückwirkender Anspruch auf ein Ruhegehalt im Einzelfall bejaht, hätte dies eine präjudizielle Wirkung für alle Magistratspersonen», argumentierte die Finanzdelegation.

Vier Amtsjahre für ganze Rente

Das Ruhegehalt einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrates beträgt 50 Prozent des Einkommens einer amtierenden Bundesrätin oder eines amtierenden Bundesrates. Tritt eine Bundesrätin oder ein Bundesrat zurück, so hat sie oder er nach mindestens vier Amtsjahren Anrecht auf eine ganze Rente.

Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

(rwa)

veröffentlicht: 28. Oktober 2020 15:38
aktualisiert: 28. Oktober 2020 17:09
Quelle: CH Media

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