Schweiz

Chaos am «Sommermärchen»: Tessin macht dicht, aber Prozess soll weiterlaufen – weil die Vorwürfe sonst verjähren

12.03.2020, 09:52 Uhr
· Online seit 11.03.2020, 19:15 Uhr
Riskieren die deutschen Beschuldigten ihr Leben, wenn sie ins Tessin reisen? Nein, meint das Bundesstrafgericht. Es will den Prozess weiterlaufen lassen, obwohl der Tessin die Corona-Schraube anzieht.
Henry Habegger
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Frage des Verteidigers: «Wenn Herr Schmidt einen Herzinfarkt erleiden würde, wie sehen Sie die Überlebenschance?» Antwort des Arztes: «Er hat eine ziemlich grosse Chance, zu überleben.»

So und ähnlich tönte es heute vor Bundesstrafgericht in Bellinzona. Es ging um Leben und Tod. Im Zentrum des Prozesstages stand die Frage: Kann den gesundheitlich angeschlagenen, um die 70 Jahre alten Altfunktionären des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) Horst Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wirklich zugemutet werden, ins Tessin zu reisen und sich im «Sommermärchen»-Prozess persönlich zu verantworten - trotz Coronavirus?

Niersbach erschien entgegen der Erwartungen in Bellinzona. Unter Protest und, wie er ausrichten liess, und entgegen dem Rat seiner Ärzte. Zwanziger und Schmidt reisten wie am ersten Tag nicht an. Anwesend war erneut der vierte Beschuldigte im Prozess: Der Schweizer Urs Linsi, ehemals Generalsekretär der Fifa.

Dem ehemaligen DFB-Personal wird vorgeworfen, 2005 zusammen mit Linsi 10 Millionen Franken aus der DFB-Kasse an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfus geschleust zu haben. Damit wurde, aus nicht bekannten Gründen und laut Anklage unrechtmässig, eine Schuld von Franz Beckenbauer aus dem Jahr 2002 getilgt. Dies alles geschah im Vorfeld und im Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006 in Deutschland, die als «Sommermärchen» in die Geschichte einging.

Es wurde emotional. Niersbachs Schweizer Anwalt Bernhard Isenring verlangte, den Prozess bis zum 15. März zu verschieben. Grund: Coronavirus. Sein Mandat sei 69 Jahre alt, er gehöre zur Risikogruppe, habe eine Vorerkrankung, leide unter Bluthochdruck. Das Gericht handle «unverantwortlich», indem es ihn zwingen wolle, ins Tessin zu reisen.

Aber das Gericht will den Prozess weiterziehen. Obwohl der Kanton Tessin den Notstand ausruft, Schulen schliesst und Veranstaltungen mit über 50 Personen verbietet. Anwälte reagierten empört, aber Präsidentin Frei blieb hart. Der Grund liegt auf der Hand: Ende April verjährt die ganze Sache - weil Bundesanwaltschaft und Bundesgericht in den letzten Jahren viel Zeit verloren. Wenn der Prozess jetzt unterbrochen wird, kann er vermutlich nicht wieder aufgenommen werden.

Experte: Virus kein Grund, nicht ins Tessin zu reisen

Lebensgefahr im Tessin? Die Verteidiger versuchen natürlich, Zeit zu gewinnen und sich in die Verjährung zu retten, die Ende April eintritt.

Das Gericht unter Präsidentin Sylvia Frei liess den Tessiner Medizinprofessor Luca Gabutti antreten. Er sollte beurteilen, ob die von den Schmidt und Zwanziger vorgelegten Arztzeugnisse die Abwesenheit rechtfertigen oder nicht. Der Arzt kam zum Schluss: Das Risiko, mit dem Coronavirus angesteckt zu werden, bestehe zwar, für alte Leute sei es zudem «etwas höher», und im Tessin sei es etwas grösser als in Deutschland. Da hatte seine Regierung schon den Notstand ausgerufen.

Was den Gesundheitszustand von Schmidt betraf, tat sich der Experte schwer. Wenn der Patient lange Stress habe, könne sein Blutdruck zum Problem werden:

Eine lange Flugreise würde er ihm nicht empfehlen. Zwischen Deutschland und Bellinzona gebe es aber genügend Spitäler, um den Mann im Notfall rechtzeitig zu behandeln.

Der Fall von Zwanziger, der Augenoperationen hinter sich hat und auf einem Auge fast nichts mehr sieht, sei zwar weniger kompliziert, sagte der Experte, aber er hätte Fragen an dessen Arzt, diesen aber nicht erreicht. Er zeigte sich daher ausserstande, ein abschliessendes Urteil abzugeben. Das Gericht bestellte daher einen schriftlichen Bericht zu Zwanziger - wenn möglich, bis morgen. Also ist in Sachen Abwesenheit der Deutschen weiterhin alles offen.

Eine gute Nachricht gab es: Das Gericht erhielt von der Aufsichtsbehörde (AB-BA) die Disziplinarverfügung zu Bundesanwalt Michael Lauber. Allerdings ist auch diese Verfügung entgegen ersten Vermutungen teilweise geschwärzt, wenn auch nicht so stark wie jene, die Anfangs März publiziert wurde.

Das fast 50 Seiten starke Dokument ist brisant, es bringt mehr Licht in die Geheimtreffen von Lauber mit Fifa-Boss Gianni Infantino. Die Verteidiger mussten sich aber verpflichten, den Bericht keinen Dritten zugänglich zu machen - es gebe Geheimhaltungsinteressen, sagte Präsidentin Frei. Die Verhandlung geht am Donnerstag Nachmittag weiter.

veröffentlicht: 11. März 2020 19:15
aktualisiert: 12. März 2020 09:52
Quelle: CH Media

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