Corona-Ausnahmen im Strassenverkehr gelten nur noch bis Ende September
(dpo) Dank den Ausnahmeregelungen, die der Bund wegen der Coronapandemie für den Strassenverkehr erlassen hatte, durften Personen trotz abgelaufenem Führerausweis auf Probe weiterhin ihre Fahrzeuge benutzen. Oder Inhaber eines Fähigkeitsausweises konnten trotz fehlender Weiterbildung Güter transportieren. Diese Ausnahmen gelten nur noch bis zum 30. September 2020, wie das Bundesamt für Strassen Astra am Donnerstag mitteilt. Dies sei im Vorhinein so angekündigt worden.
Die entsprechende Verfügung werde nicht verlängert, weil die Einschränkungen nicht mehr im gleichen Mass vorhanden seien wie noch vor einigen Monaten. Zudem konnten die Coronabedingten Rückstände aufgeholt werden, so das Astra weiter.