Schweiz

Coronahilfe für Härtefälle: Ständerat pocht auf strenge Auflagen

16.09.2020, 12:48 Uhr
· Online seit 16.09.2020, 12:34 Uhr
In Härtefällen sollen Corona gebeutelte Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten. Darin ist sich das Parlament einig. Der Ständerat schlägt aber hohe Hürden vor. Seinen Widerstand aufgegeben hat er beim Erwerbsersatz.
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(rwa) Das neue Covid-19-Gesetz nähert sich der Ziellinie. Einig ist sich das Parlament im Grundsatz bereits bei der finanziellen Unterstützung für Härtefälle. Im Fokus hat das Parlament hierbei vor allem Firmen in der Event- oder Reisebranche, Schausteller oder touristische Betriebe. Der Ständerat hat am Mittwoch beschlossen, die Hilfsgelder des Bundes an eine Reihe von Bedingungen zu knüpfen.

Konkret hat er im Gesetz definiert, wann ein Härtefall vorliegt. Dies soll dann der Fall sein, wenn der Jahresumsatz weniger als 60 Prozent des mehrjährigen Schnitts beträgt. Allerdings soll auch die das Gesamtvermögen berücksichtigt werden. Konkret: Wenn ein Unternehmer «im Geld schwimme», sei das kein Härtefall, erklärte Paul Rechsteiner (SP/SG) im Namen der Kommission. Weiter müssen sich die Kantone zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Aktiv werden soll der Bund auch nur dann, wenn mindestens ein Kanton das beantragt. Die Kantone müssten die Schaltstellen sein, sagte Rechsteiner.

Differenzen verbleiben auch beim Kreis der Berechtigten auf Erwerbsausfallentschädigung. Allerdings ist der Ständerat dem Nationalrat entgegengekommen. So soll jemand entschädigt werden, wenn er seine Tätigkeit wegen der Krise «massgeblich einschränken» muss. Bislang musste er einen Unterbruch der Tätigkeit nachweisen. Der Ständerat verlangt zusätzlich, dass die Umsatzeinbusse im Vergleich zu den letzten fünf Jahren mindestens 60 Prozent betragen muss.

Mehr Geld für Kultur

Nachgegeben hat der Ständerat in anderen Punkten. Er verzichtet auf eine Verschärfung der Spielregeln bei den Krediten für die Sportvereine. Der Bund soll für die Darlehen Rangrücktritte gewähren können. Diese sind ein Instrument, um eine kurzfristige Überschuldung zu überbrücken. Bei den Geldern für die Kulturunternehmen ist die kleine Kammer zudem bereit, den Kredit auf 100 Millionen Franken zu erhöhen. Der Bundesrat erachtet 80 Millionen als ausreichend.

Akzeptiert hat der Ständerat auch den Kompromiss bei der Einschränkung der Rechte des Bundesrates. Bei neuen Massnahmen soll dieser nicht nur die Kantone immer einbeziehen müssen, sondern auch die Sozialpartner. Morgen Donnerstag ist bereits wieder der Nationalrat am Zug.

veröffentlicht: 16. September 2020 12:34
aktualisiert: 16. September 2020 12:48
Quelle: CH Media

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