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Coronakredite: Ständerat beugt sich bei Laufzeiten dem Nationalrat

16.12.2020, 09:40 Uhr
· Online seit 16.12.2020, 09:39 Uhr
Der Ständerat hat am Mittwoch beim Solidarbürgschaftsgesetz eingelenkt und ist dem Nationalrat gefolgt. Die Laufzeit für Coronakredite beträgt neu acht statt fünf Jahre.
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(agl) Nach mehreren Beratungsrunden blieb am Ende die Laufzeit der Coronakredite als einziger Knackpunkt im Solidarbürgschaftsgesetz übrig. Beide Räte beharrten auf ihren Standpunkten. Am Mittwoch war es nun der Ständerat, der nachgab und mit 23 zu 20 Stimmen die Laufzeit der Kredite von fünf auf acht Jahre verlängerte. Der Rat folgte damit seiner Kommission. Diese argumentierte mit einem Kompromiss. «Der Nationalrat hat bei den Zinsen nachgegeben, dafür würden wir uns bei den Laufzeiten anschliessen und geben den Unternehmen mehr Flexibilität», sagte Sprecher Christian Levrat (SP/FR).

Ein Antrag von bürgerlicher Seite, weiterhin an einer kürzere Laufzeit festzuhalten, scheiterte. Ruedi Noser (FDP/ZH) wies auf das Covid-19-Gesetz hin, bei dem der Ständerat in vielen, auch schwer verdaulichen Punkten, dem Nationalrat gefolgt sei. «Für die Glaubwürdigkeit unseres Rates ist es wichtig, hier festzuhalten. Sollte es ein Problem geben, können wir dieses Gesetz jederzeit ändern», so Noser. Finanzminister Ueli Maurer warnte erneut davor, nach mehreren Monaten in ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Bank und Kreditnehmer einzugreifen, fand jedoch bei der Mehrheit des Rates kein Gehör. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Beim Zinssatz für die Kredite haben sich die Räte bereits geeinigt, wobei der Nationalrat dem Ständerat folgte und sich ebenfalls gegen einen fixen Nullzins für Kredite unter 500'000 Franken aussprach.

veröffentlicht: 16. Dezember 2020 09:39
aktualisiert: 16. Dezember 2020 09:40
Quelle: CH Media

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