Crypto AG: Bundesanwaltschaft stellt Verfahren ein
(rwa) Konkret ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Crypto AG oder mit ihr verknüpften Firmen «manipulierte» Chiffriergeräte zum Export beantragt hatten. Im Fokus stand insbesondere, ob dabei wesentliche Tatsachen verschleiert wurden, um die Ausfuhr zu ermöglichen.
Wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Montag bekanntgab, hat sie das Strafverfahren rechtskräftig eingestellt und die Rückgabe der beschlagnahmten Chiffriergeräte verfügt. Laut BA fehlen Anhaltspunkte für bewusste oder nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht.
Die BA hatte im März knapp 400 Chiffriergeräte vorsorglich sichergestellt. Diese Geräte sind weitgehend typengleich mit jenen der Crypto AG und wurden durch Firmen zum Export beantragt, welche diverse Verknüpfungen zur Crypto AG aufweisen. Die beschlagnahmten Geräte hätten sich als Beweismittel im Strafverfahren geeignet, argumentierte die BA.
Crypto-Affäre beschäftigte Bern
Als Folge der medialen Berichterstattung über mutmasslich manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Februar Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet. Die Behörde hatte vermutet, dass in den Ausfuhrgesuchen der Crypto AG und allenfalls auch ihrer Nachfolgegesellschaften unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
Die Crypto AG war im Februar in die Schlagzeilen geraten. Die Schweizer Herstellerin von Chiffriergeräten war jahrzehntelang vom amerikanischen und deutschen Geheimdienst kontrolliert worden und stellte unter anderem auch manipulierte Chiffriergeräte her und vertrieb diese.