Schweiz

Dachverband der Arbeitnehmer lanciert Plattform für mehr Lohngleichheit

· Online seit 30.06.2020, 09:30 Uhr
Auf einer neuen Website können sich Unternehmen künftig als Vorreiter der Lohngleichheit präsentieren. Der Verband Travail.Suisse lanciert die Plattform, weil ihm die Revision des Gleichstellungsgesetzes zu wenig weit geht.
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(gb.) Der Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse hat am Dienstag eine neue Plattform vorgestellt, auf der sich Unternehmen als Vorreiter der Lohngleichheit profilieren können. Auf respect8-3.ch wird künftig eine Liste zu finden sein mit Unternehmen, welche die Lohngleichheit vorbildlich praktizieren, wie es in einer Mitteilung der Gewerkschaft heisst. Beteiligt sind neben Travail.Suisse auch der Personalverband Transfair und die Gewerkschaft Syna.

Die Lancierung der Plattform hängt mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes zusammen. Dieses tritt morgen Mittwoch in Kraft und verlangt, dass Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innert eines Jahres eine Lohnanalyse durchführen lassen. Dabei sollen diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen transparent gemacht werden. Laut Travail.Suisse verdienen Frauen pro Monat rund 750 Franken weniger als Männer.

Keine Kontrollen, keine Massnahmen

Travail.Suisse begrüsst diese Pflicht zur Analyse, geht aber nach eigener Ansicht zu wenig weit. Kritisiert wird, dass es keine Kontrollen zur Einhaltung der Analyse-Pflicht gibt sowie auch keine Massnahmen, falls die Analyse Diskriminierungen ans Licht bringt.

Mit der Plattform will der Verband die Anreize für Unternehmen, sich für Lohngleichheit einzusehen, deshalb auf andere Weise erhöhen. Die Idee ist, dass sich Unternehmen, die die Analyse vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Jahr fertigstellen, auf der Website registrieren lassen können. Ausserdem können sich auch Firmen mit weniger als 100 Angestellten registrieren.

Die Plattform für vorbildliche Unternehmen will Travail.Suisse im Laufe der Zeit aber mit einer schwarzen Liste ergänzen. Dort würden diejenigen Unternehmen aufgeführt, die sich nicht an die Vorgaben der Revision des Gleichstellungsgesetzes hielten.

veröffentlicht: 30. Juni 2020 09:30
aktualisiert: 30. Juni 2020 09:30
Quelle: CH Media

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