Darf der Wolf weniger geschützt werden?
(rwa/sat) Das Referendum gegen das überarbeitete eidgenössische Jagdgesetz ist eingereicht. Umweltverbände und Tierschutzorganisationen haben am Montag bei der Bundeskanzlei in Bern laut eigenen Angaben 65'000 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Beim Komitee «Jagdgesetz Nein» seien sogar rund 100'000 Unterschriften eingegangen, teilte Pro Natura im Namen des Komitees mit. Nötig für das Zustandekommen des Referendums sind 50'000 gültige Unterschriften.
Laut dem Komitee zeigt die hohe Zahl der eingereichten Unterschriften den breiten Widerstand in der Bevölkerung. Das neue Gesetz schwäche den Schutz gefährdeter Tierarten, kritisieren die Gegner. So könnten etwa Wölfe künftig auf Vorrat abgeschossen werden, ohne dass sie Schaden verursacht hätten. Zudem könnte der Bundesrat weitere geschützte Arten wie den Luchs oder den Biber auf die Abschussliste nehmen.
In der Schweiz ist die Jagd einerseits auf Bundesebene im Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geregelt. Dieses ist 1986 in Kraft gesetzt und letztmals im vergangenen Dezember vom Bundesparlament angepasst worden. Gegen diesen Entscheid haben Umweltverbände und Tierschutzorganisationen das Referendum ergriffen. Kantone regeln weitere Details in ihren jeweiligen kantonalen Jagdgesetzen, Verordnungen oder Verfügungen.