Initiative

Darf Mord verjähren?

· Online seit 14.01.2020, 19:29 Uhr
Ein ungeklärter Mord verjährt in der Schweiz nach 30 Jahren. Das gehe nicht, findet der St.Galler Nationalrat Mike Egger. Über seine Initiative wird morgen Mittwoch diskutiert.
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Ende Juli 1982 verschwanden zwei Teenager-Mädchen in Oberriet spurlos. Gut zwei Monate später wurden ihre Leichen bei der Kristallhöhle entdeckt. Der oder die Täter wurden bis heute nicht gefasst. Der Fall verjährte 2012 und die Polizei vernichtete daraufhin alle Beweismittel. Dies ist nur ein Beispiel für das Schweizer Gesetz, welches besagt, dass ein ungeklärter Mord und andere Schwerstverbrechen nach 30 Jahren verjähren. 

«Das Schlimmste, was man jemanden antun kann»

Gegen dieses Gesetz kämpft SVP-Nationalrat Mike Egger mit einer Standesinitiative. «Es ist sehr wichtig, dass solche Fälle nicht einfach nach 30 Jahren ad acta gelegt werden. Wir sind der Meinung, dass Mord das Schlimmste ist, was man jemandem antun kann. Das Recht auf Leben zu entziehen, das soll ein Leben lang verfolgt werden», sagt er im Interview mit TVO.

Quelle: TVO

Aus rein strafrechtlicher Sicht hat das Schweizer Gesetz zur Verjährung seine Berechtigung, erklärt der Anwalt Armin Eugster. «Einerseits nimmt das Vergeltungsbedürfnis der Allgemeinheit mit dem Zeitablauf ab. Dann ist es fraglich, ob man einen Täter noch bessern kann, wenn man ihn erst nach 20 oder 25 Jahren bestraft. Dann hat sich allenfalls seine Persönlichkeit verändert. Wichtig ist auch ein prozessualer Aspekt, mit dem Zeitablauf haben sie Probleme, den Sachverhalt exakt zu rekonstruieren und sie können weniger Beweise bringen. Das sind Gründe, die für eine Verjährung sprechen.»

Andere Länder haben auch keine Verjährung

Ein weiteres Argument für die Verjährung ist das Recht auf Vergessen und Vergebung, doch von dem will Mike Egger nichts wissen. «Ein Täter, der jemanden ermordet hat, soll sein Leben lang verfolgt werden. Das hätte auch eine präventive Wirkung und ist sehr wichtig. In unseren Nachbarländern gibt es auch keine Verjährung, warum soll das in der Schweiz so sein?»

Am morgigen Mittwoch wird die Initiative in der Rechtskommission des Ständerates in Bern das erste Mal behandelt. Wird sie gutgeheissen, kommt sie in die beiden Parlamente zur Abstimmung. Für Mike Egger ist klar, auch wenn die Initiative scheitern würde, er würde weiterkämpfen.

(TVO/red.) 

 

veröffentlicht: 14. Januar 2020 19:29
aktualisiert: 14. Januar 2020 19:29
Quelle: FM1Today

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