Schweiz

Das Feilschen um die Überbrückungsrente geht in die nächste Runde

10.03.2020, 12:45 Uhr
· Online seit 10.03.2020, 11:57 Uhr
Der Ständerat hat sich erneut mit dem Anliegen befasst. Er will nach wie vor eine günstigere Variante als der Nationalrat. Sozialminister Alain Berset warnte vor den Folgen zu hoher Einsparungen.
Lucien Fluri
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Das ganze Leben gearbeitet, aber mit 60 arbeitslos und ausgesteuert: Wem dieses Schicksal widerfährt, der soll künftig staatliche Hilfe bis zum Eintritt ins AHV-Alter erhalten. Das ist inzwischen Konsens zwischen Bundesrat, National- und Ständerat. Doch bei der Frage, wie genau die sogenannte Überbrückungsrente ausgestaltet werden soll, da gehen die Meinungen in den beiden Parlamentskammern weit auseinander.

Am Dienstagmorgen hat sich erneut der Ständerat mit der Vorlage befasst. Klar ist nun: Eine Lösung ist noch nicht in Sicht. Der Ständerat hat sich erneut für eine weit günstigere Variante ausgesprochen als National- oder Bundesrat. Beim Vorschlag des Ständerates könnten rund 3400 ausgesteuerte, arbeitslose Personen zwischen 60 und 65 Jahren von der Rente profitieren. Die Kosten für die Staatskasse lägen bei rund 150 Millionen Franken pro Jahr. Der Nationalrat wollte dagegen eine Lösung, die rund 270 Millionen Franken gekostet hätte und 6200 Personen berücksichtigen würde.

Ab wann gibt es die Rente? Da sind die beiden Räte uneinig

Die unterschiedlich hohen Kosten gehen auf eine Differenz zurück: Der Ständerat will, dass nur eine Rente erhält, wer nach 60 ausgesteuert wird. Der Nationalrat dagegen will alle Ausgesteuerten im Alter zwischen 60 und 65 berücksichtigen, auch wenn sie bereits zuvor, beispielsweise mit 57, ausgesteuert worden sind. «Wer einen Monat vor seinem 60. Geburtstag ausgesteuert wird, hat keinen Anspruch», kritisierte Ständerätin Marina Carobbio (SP, TI) eine drohende Ungleichbehandlung, die der Ständerat ins Gesetz schreiben möchte. Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) argumentierte dagegen, es gehe darum, «den Kreis der Betroffenen eng zu halten».

Berset kritisiert Kürzungen

Vom Tisch ist der grosszügige Ausgestaltungsvorschlag des Bundesrates. Er hatte bis zu maximal fast 60'000 Franken Überbrückungsrente pro Person vorgesehen. Der Ständerat will die Obergrenze bei 38'900 Franken plus Krankheitskosten festlegen, was doppelt so hoch ist wie der berechnete Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen. Der Nationalrat dagegen sieht keine Plafonierung vor.

Bundesrat Alain Berset warnte in der Ständeratsdebatte: Für rund einen Fünftel der Bezugsberechtigten werde die vom Ständerat geforderte Obergrenze nicht reichen, um die Lebenskosten zu decken. Die Mehrheit der kleinen Kammer fand jedoch, mit 38'900 – steuerfrei – sei man bereits in der Nähe der Löhne.

Das Parlament ist unter - selbst verantwortetem - Zeitdruck

Kritisch sieht Berset auch, dass keine Rente erhält, wer mehr als 50'000 Franken Vermögen besitzt (Pensionskasse und Wohneigentum wird nicht miteinberechnet). Der Bundesrat hatte diese Grenze höher angesetzt. So würden Betroffene gezwungen, die Säule 3a aufzulösen, bevor sie eine Überbrückungsrente erhielten. Dadurch werde der Zweck der Vorlage, die Altersarmut zu verhindern, torpediert.

Möglicherweise wird sich der Nationalrat bereits am Mittwoch wieder mit dem Thema befassen. Der äusserst enge Zeitplan hat mit der SVP-Begrenzungsinitiative zu tun, die im Mai zur Abstimmung steht. Die Befürworter wollen mit der Überbrückungsrente ein Zeichen setzen, dass die Ängste älterer Arbeitnehmer ernst genommen werden.

veröffentlicht: 10. März 2020 11:57
aktualisiert: 10. März 2020 12:45
Quelle: CH Media

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