Weihnachtsferien im Ausland

Das sind die Corona-Regeln in den Nachbarländern

24.12.2021, 14:01 Uhr
· Online seit 10.12.2021, 06:09 Uhr
Über die Weihnachtsferien einen Abstecher nach London machen oder Silvester in Paris feiern – dieses Jahr gestalten sich solche Vorhaben erneut als schwierig. Die Corona-Infektionszahlen haben in vielen europäischen Ländern neue Höchstwerte erreicht. Entsprechend sind die Einreiseregeln verschärft worden. Wohin können Schweizerinnen und Schweizer noch reisen? Und worauf müssen wir dabei achten?
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Deutschland

Seit dem 5. Dezember gilt die Schweiz für Deutschland wegen der hohen Infektionszahlen als Hochrisikogebiet. Wer sich nicht länger als 24 Stunden bei unserem nördlichen Nachbarn aufhält, muss bei der Einreise allerdings bloss die 3G-Regel beachten. Soll der Aufenthalt in Deutschland länger als 24 Stunden dauern, wird es komplizierter. Für nicht geimpfte Personen wird eine zehntägige Quarantäne fällig. Mit einem negativen Test kann die Quarantäne nach fünf Tagen abgebrochen werden. Weiter müssen alle einreisenden Personen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Innerhalb des Landes gilt, anders als bei der Einreise, vielerorts 2G (geimpft oder genesen) in Restaurants, Bars und Kinos. Die 2G-Regel wurde zudem in einigen Bundesländern auf Geschäfte (ausser Lebensmittelgeschäften) ausgeweitet. Zusätzlich gilt in Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in stark frequentierten Fussgängerzonen eine Maskenpflicht. Anders als bei uns sind medizinische Schutzmasken und Stoffmasken nicht erlaubt, es müssen Masken mit dem FFP2 oder KN95/N95 Standard getragen werden.

Wegen der Omikron-Variante hat Deutschland ab dem 28. Dezember weitere Einschränkungen beschlossen. Ab diesem Datum werden Clubs und Diskotheken geschlossen sowie Tanzveranstaltungen verboten. Dazu kommt, dass private Treffen neu auch für Geimpfte und Genesene eingeschränkt werden. Bei geimpften und genesenen Personen dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Ist eine ungeimpfte Person dabei, darf sich der eigene Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt treffen.

Österreich

Unser östlicher Nachbar reagierte auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit neuen Einreisebestimmungen. Ungeimpfte können in das Land einreisen, müssen jedoch ein Onlineformular ausfüllen. Danach müssen sie in eine 10-tägige Quarantäne, welche nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden kann.
Bei geimpften und genesenen Personen gilt bei einer Einreise die 2G+ Regel. Sprich ein negativer PCR-Test, welcher nicht älter als 72 Stunden alt ist, muss vorgewiesen werden. Geimpfte und Genesene, welche keinen negativen Test vorweisen können, müssen in Quarantäne und ebenfalls das Onlineformular ausfüllen. Auch hier kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Personen, welche bereits einen Booster erhalten haben, müssen bei der Einreise keinen Test machen.
In Österreich gilt der Antikörpertest nicht als 2G-Zertifikat und eine Genesung ist sechs Monate gültig. Auch in Österreich sind die medizinischen Schutzmasken sowie Stoffmasken nicht erlaubt. In Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in stark frequentierten Fussgängerzonen müssen FFP2-Masken getragen werden.

Nach wie vor hat Österreich einem Lockdown für ungeimpfte Personen. Über die Weihnachtsfeiertage wird jedoch eine Ausnahme gemacht. Vom 24. Dezember bis 26. Dezember dürfen Ungeimpfte für die Weihnachtsfeier das Haus verlassen. Dies jedoch nur im kleinen Kreis mit maximal zehn Personen. Bei grösseren Gruppen bis 25 Personen müssen alle einen 2G-Nachweis haben. Ab dem 27. Dezember ist eine Sperrstunde um 22.00 Uhr vorgesehen, dies gilt auch für die Silvesternacht.

Frankreich

In Frankreich gilt bei der Einreise eine 3G-Regel. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen negativen, maximal 24 Stunden alten Antigentest oder PCR-Test vorweisen können. Ausserdem muss bei der Einreise ein Formular mitgeführt werden. In Frankreich gilt eine Impfpflicht: Seit dem 15. Dezember müssen Personen über 65 Jahren ihre Auffrischungsdosis höchstens sechs Monate nach der letzten Dosis erhalten haben. Ab dem 15. Januar 2022 müssen alle Personen die Auffrischungsimpfung erhalten haben. 
Wer in Grenznähe wohnt und in einem Radius von 30 km (ab Wohnort) für höchstens 24h die Grenze überschreitet, benötigt keinen negativen Corona-Test. Das erwähnte Formular muss jedoch ausgefüllt werden.

Die Nachtclubs sind in Frankreich seit dem 10. Dezember für vier Wochen geschlossen. Ansonsten gilt zum Beispiel in Restaurants, Krankenhäuser, Indoor-Sportanlagen oder sonstigen Einrichtungen eine 3G-Pflicht.

Italien

Seit dem 16. Dezember hat auch Italien fast die gleichen Einreiseregelungen wie Österreich. Ungeimpfte Personen müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigentest vorweisen können. Zusätzlich ist eine fünftägige Quarantäne vorgeschrieben. Für Geimpfte und Genesene gilt wie in Österreich die 2Gplus-Regel. Bei den Tests gelten folgende Gültigkeitsdauer: PCR-Test 48 Stunden, Antigentest 24 Stunden. Egal ob geimpft, genesen oder getestet, alle müssen das Einreiseformular ausfüllen.

Schweizer Staatsangehörige, die in der Nähe der Grenze wohnen und mit dem Privatfahrzeug einreisen, können innerhalb eines Umkreises von 60 Kilometern um ihren Wohnsitz reisen, ohne ein negatives Corona-Testergebnis vorzulegen oder ihre Ankunft bei den zuständigen Gesundheitsbehörden für einen Aufenthalt von weniger als 48 Stunden melden zu müssen.

Die 3G-Pflicht wurde in Italien auch auf den öffentlichen Verkehr, regionale und internationale Züge sowie Hotels ausgeweitet. Skifahren kann man in Italien nur mit einem 3G-Nachweis, in einzelnen Gebieten sogar mit einem 2G-Nachweis. Auch Clubs, Restaurants oder Bars können nur von genesenen oder geimpften Personen besucht werden.

Grossbritannien

Für die Einreise in Grossbritannien müssen geimpfte und genesene Personen einen negativen PCR-Test vorweisen, welcher nicht älter als zwei Tage ist. Ein zweiter obligatorischer Test wird spätestens am zweiten Aufenthaltstag fällig. Für den zweiten Test genügt ein Schnelltest. Der Termin für diesen zweiten Test muss bereits im Voraus gebucht, bezahlt und bei der Einreise vorgewiesen werden. Bis zum Erhalt des zweiten Testresultats muss man sich in Quarantäne begeben.
Ungeimpfte Personen müssen 48 Stunden vor der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest durchführen. Danach muss man sich in Quarantäne begeben. Am 2. sowie am 8. Aufenthaltstag muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Diese beiden Tests müssen im Vorhinein gebucht und bezahlt werden. Fällt der PCR-Test am achten Tag negativ aus, so kann die Quarantäne aufgehoben werden. Ansonsten muss man noch weitere zwei Tage in Quarantäne bleiben.

Am 18. Dezember 2021 wurde für die Hauptstadt London aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante der Katastrophenfall ausgerufen. In England gilt ansonsten eine 3G-Regel.

Das gilt für die Rückreise

Auch bei der Einreise in die Schweiz sind einige Regeln zu beachten. Alle Einreisenden müssen ein ausgefülltes Einreiseformular vorweisen können. Ausserdem muss vor der Einreise in die Schweiz (also während den Ferien) ein PCR-Test durchgeführt werden. Vier bis sieben Tage nach der Einreise muss dann ein weiterer PCR- oder Schnelltest gemacht werden.

Ausnahmen gelten für Grenzgebiete.

*Wir bemühen uns, diese Angaben so aktuell wie möglich zu halten, aber die aktuelle Lage kann sich jederzeit schnell verändern.

(mbi)

veröffentlicht: 10. Dezember 2021 06:09
aktualisiert: 24. Dezember 2021 14:01
Quelle: PilatusToday

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