Coronavirus

Daten-Hinterlegung bei Restaurant-Besuchen soll freiwillig sein

08.05.2020, 11:07 Uhr
· Online seit 08.05.2020, 10:45 Uhr
Die Abgabe von Kontaktdaten für Gäste in Restaurants soll freiwillig sein. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb), Adrian Lobsiger, sprach sich in mehreren Medien gegen einen Zwang zur Datenabgabe aus.
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Das Hinterlegen von Daten sei nur freiwillig möglich, sagte Lobsiger laut Meldungen in der «Neuen Zürcher Zeitung», dem «Blick» und «Le Temps». Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität seien zulässig, sofern keine Kontrollen damit verbunden seien.

Die Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sich Lobsiger für Freiwilligkeit ausspreche, da momentan keine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein Obligatorium vorhanden sei. Lobsiger habe gegenüber dem Bundesrat kein Vetorecht.

Er könne nicht ausschliessen, dass der Bundesrat eine solche Grundlage per Notrecht aber noch schaffen könnte, sagte Lobsiger weiter. Darüber wäre er jedoch nicht sehr glücklich. Datenschutz und Transparenz seien keine Gegensätze.

Casimir Platzer, Präsident des Branchenverbandes Gastrosuisse, bestätigte gegenüber Keystone-SDA Gespräche mit dem Innenministerium von Bundesrat Alain Berset - man habe sich am Donnerstag auf Freiwilligkeit geeinigt. Der Gäste werde gebeten Kontaktdaten anzugeben, sie seien aber nicht verpflichtet dies zu tun, so Platzer. Das Schutzkonzept der Gastrobranche werde diesbezüglich angepasst.

Lobsiger zufrieden mit Contract Tracing

Lobsiger zeigte sich im Weiteren gegenüber «Le Temps» zufrieden, wie das die Schweizer Contact-Tracing-App angedacht sei, das derzeit von der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Lausanne (EPFL) entwickelt werde. "Bisher ist alles, was wir gesehen haben, akzeptabel. Das System sei dezentralisiert, wahre die Anonymität und sei freiwillig.

Der Bund hatte die Datenpflicht in den Restaurants mit dem Contact Tracing begründet, der lückenlosen Nachverfolgung von Ansteckungsketten. Was der Bund nicht bedacht hatte, war der Datenschutz.

veröffentlicht: 8. Mai 2020 10:45
aktualisiert: 8. Mai 2020 11:07
Quelle: sda

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