Schweiz

Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf zur Anpassung der Verrechnungssteuer

03.04.2020, 17:08 Uhr
· Online seit 03.04.2020, 17:08 Uhr
Der Bundesrat hat am Freitag einen Vorschlag verabschiedet, wie das Verrechnungssteuergesetz angepasst werden soll. Ziel: Firmen sollen sich wieder verstärkt im Inland kapitalisieren. Nun können sich interessierte Kreise äussern.
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(sat) Konkret schlägt der Bundesrat in seinem Vernehmlassungsentwurf vor, inländische juristische Personen und ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen zu befreien. Wie er in einer Mitteilung schreibt, könnten Konzerne damit ihre Anleihen künftig ohne verrechnungssteuerliche Hindernisse in der Schweiz ausgeben. Das stärke nicht zuletzt den Schweizer Fremdkapitalmarkt.

Technisch soll die Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip erfolgen. Das bedeutet, dass künftig in der Regel eine Bank die neue Verrechnungssteuer erhebt. Damit werde zugleich auch eine Sicherungslücke bei natürlichen Personen im Inland geschlossen, hält der Bundesrat fest. Auch würden Erträge aus ausländischen Zinsanlagen damit neu der Verrechnungssteuer unterstellt.

Einmalige und wiederkehrende Mindereinnahmen

Die vorgeschlagenen Anpassungen führen einmalig zu geschätzten Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken. Dafür gibt es laut Bundesrat jedoch bereits Rückstellungen. Hinzu kommen allerdings – ausgegangen vom aktuellen Zinsniveau – künftig jährlich wiederkehrende Mindereinnahmen von 165 Millionen Franken. Zehn Prozent davon entfielen auf die Kantone. Die Mehreinnahmen aufgrund der Schliessung der Sicherungslücke schätzt der Bund auf 35 Millionen Franken.

In ersten Stellungnahmen nannte Swissholdings am Freitag die Verrechnungssteuerreform «essenziell». Der Verband der 58 grössten Konzerne in der Schweiz fordert denn auch, dass die Reform diesmal «unbedingt gelingen» müsse. Denn davon profitieren würden nicht nur die betroffenen Firmen sondern auch der hiesige Fiskus sowie die Schweizer Banken und Anwälte dank neuen Aufträgen. Den letzten Anlauf musste der Bundesrat 2015 aufgrund zu grosser Kritik einstellen.

FDP preist «liberales Rezept» gegen Corona-Folgen

Ebenfalls hoch erfreut auf die Anpassung der Verrechnungssteuer reagierten am Freitag die Freisinnigen. «Leider» habe dieses «liberale Rezept» aufgrund der Coronakrise «nun plötzlich eine extreme Dringlichkeit erreicht». Eine Möglichkeit, um die Arbeitsplätze zu schützen, sei es, die Fremdfinanzierung in die Schweiz zurückzubringen. «All jene, die laut nach einer Ankurbelung der Wirtschaft nach Corona rufen», können gemäss der FDP «nun beweisen, dass es ihnen ernst ist.» Dieses Mal müsse die Reform schlicht endlich klappen.

Die Verrechnungssteuer trägt laut Bundesrat «substanziell» zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus. Doch hat die aktuelle Ausgestaltung der Verrechnungssteuern laut Bundesrat seit Jahren «Verbesserungspotenzial». So vermieden schweizerische Konzerne die Steuer, indem sie sich über ausländische Gesellschaften finanzierten. Dadurch finde die Wertschöpfung im Ausland statt; den Unternehmen entstehe Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen womit die Sicherungsfunktion der Steuer ihr Ziel teilweise verfehle.

veröffentlicht: 3. April 2020 17:08
aktualisiert: 3. April 2020 17:08
Quelle: CH Media

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