Tierschlachtung

Der Todesschuss soll bald auf dem Bauernhof fallen

08.01.2020, 21:21 Uhr
· Online seit 08.01.2020, 20:08 Uhr
Bis jetzt müssen Nutztiere bis auf wenige Ausnahmen in einen Schlachthof gebracht werden. Nun will der Bund die Hof- und Weidetötung ermöglichen.
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(gb.) Will ein Bauer oder eine Bäuerin in der Schweiz ihr Rind schlachten, darf er oder sie das nicht selber tun, sondern muss das lebendige Tier zum Schlachthof fahren. Das erzeugt bei den Tieren oft grossen Stress.

Jetzt arbeitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen daran, einen Vorschlag auszuarbeiten, wie Tiere in Zukunft sicher und hygienisch auf dem Bauernhof geschlachtet werden dürfen. Dies berichtet das Echo der Zeit auf Radio SRF. Stimmt der Bundesrat dem Vorschlag zu, könnte die Verordnung auf Mai oder Juni 2020 in Kraft treten, bestätigt ein Sprecher des Bundesamts gegenüber Radio SRF.

Der Bund reagiere damit auf politische Vorstösse, die die Hof- und Weidetötung zum Thema gemacht hätten. Bis jetzt sei die Hof- und Weidetötung nur sechs Bauern in der Schweiz erlaubt, so Radio SRF. Diese hätten eine Spezialbewilligung. Der Sprecher des Bundesamts sagte im Interview weiter, dass Bäuerinnen und Bauen, die einen Weideschuss ausführen wollten, ein Jagdpatent benötigen würden. Zudem müssten ein Tierarzt und ein Metzger zugegen sein.

veröffentlicht: 8. Januar 2020 20:08
aktualisiert: 8. Januar 2020 21:21
Quelle: CH Media

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