Detektive zeigen das Ehepaar Khan und die Polizei an
Es ist ein filmreifer Wirtschaftsthriller, die den Schweizer Finanzplatz wie kein anderer Fall beschäftigt. Letzten September wurde bekannt, dass die CS ihren ehemaligen Chef der internationalen Vermögensverwaltung, Iqbal Khan, nach seinem Wechsel zur UBS beschatten liess.
Khan bemerkte die Verfolgung, konfrontierte einen der Detektive der Agentur Investigo und reichte Strafanzeige wegen Drohung, Nötigung und wegen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs ein. In der Folge wurden die Detektive verhaftet.
Nun reagiert die Detektei mit einer Anzeige gegen das Ehepaar Khan und die Polizei, wie die Tamedia-Zeitungen heute berichten. Khan und seiner Frau werden versuchte Nötigung, falsche Anschuldigung, Freiheitsberaubung und Irreführung der Rechtspflege vorgeworfen.
Ausserdem wurden Zürcher Kantonspolizisten wegen Amtsmissbrauch, Sachentziehung und Urkundenfälschung im Amt angezeigt. Khan und die Detektive werfen sich ähnliche Delikte vor, wobei Aussage gegen Aussage stehen.
Fand eine Verfolgungsjagd durch Zürich statt?
Ausgangspunkt der Anzeigen ist eine Autofahrt des Ehepaars Khan vom 17. September 2019. Während das Ehepaar von der Goldküsten-Gemeinde Herrliberg ins Stadtzentrum von Zürich fuhr, wurden sie von einem Detektiv beschattet. Khan bemerkte die Beschattung und fasste sie laut seiner Anzeige als «Gefahr» auf.
Im Anschluss habe er versucht, den Verfolger mit einem Manöver abzuschütteln. Gemäss Khan sei es eine «Verfolgungsjagd» gewesen. Die Detektive schreiben in ihrer Anzeige hingegen, es habe keine Jagd stattgefunden. Khan habe einfach einen Parkplatz gesucht.
Als der Topbanker und sein Beschatter in einer Seitenstrasse der Zürcher Bahnhofstrasse geparkt hatten, kam es zu einer Konfrontation. Laut Khan sei der Detektiv in einer «sehr aggressiven, angriffigen Haltung» auf ihn zugekommen. Die Detektei behauptet wiederum, Khan sei auf ihren Mitarbeiter zugegangen und habe ihn beschimpft und fotografiert.
Polizei ist ebenfalls angeklagt
Was sich letztendlich zugetragen hatte, ist ungewiss. Beide Parteien ziehen gegenteilige Schlüsse aus den Vorkommnissen. Khan behauptet, das Ganze sei eine Art «Stalking» gewesen. Die Detektive sagen, die ganze Anzeige Khans sei eine falsche Anschuldigung.
Am Morgen nach dem Zwischenfall hat die Kantonspolizei Zürich drei Detektive an ihren Wohnorten verhaftet. Gemäss Tamedia-Zeitungen habe dafür lediglich eine «mündlicher Vorführbefehl» der Staatsanwaltschaft vorgelegen. Die Polizisten hätten bei einem der Detektive das iPhone, die Schlüssel und seine Bankkarte mitgenommen. Das sei aber nur mit Durchsuchungsbefehl erlaubt gewesen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass eine Anzeige gegen Polizisten «im Kontext mit einer Hausdurchsuchung» bestehe. Das ist eine erstaunliche Aussage, denn laut Akten habe es keinen Hausdurchsuchungsbefehl gegeben.