Schweiz

Die Armee rüstet online auf und will offline an mehr Anlässe

07.10.2020, 11:35 Uhr
· Online seit 07.10.2020, 11:35 Uhr
Die Armee soll ein «Kommando Cyber» bekommen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Entsprechende Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.
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(mg) Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage will der Bundesrat die Führungsunterstützungsbasis (FUB) auf Anfang 2024 in ein Kommando Cyber weiterentwickeln. Das schreibt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu verschiedenen Änderungen von Militärgesetz, Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen eröffnet.

Dieses Kommando Cyber solle «künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen». Ebenso will die Armee den Personalbestand im Bereich Cyber deutlich ausbauen. So sollen ein Cyber-Bataillon und ein Cyber-Fachstab geschaffen werden. Der Personalbestand für diese Belange würde von 206 auf 575 Angehörige der Armee aufgestockt. Um die Qualität der Ausbildung zu erhöhen, soll zudem die Schulung von Miliz-Cyberspezialistinnen mit einem Praktikum bei externen Partnern ergänzt werden.

Wie das VBS schreibt, will der Bundesrat mit den Änderungen im Militärgesetz aber auch «die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee stärken.» Neu sollen nicht nur WK-Soldaten und Durchdiener für solche Anlässe bereitgestellt werden, sondern auch Rekruten in der Grundausbildung.

Armee will über hängige Strafverfahren informiert werden

Zudem müsste bei Veranstaltungen von «nationaler oder internationaler Bedeutung» auch kein «wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen» mehr ausgewiesen werden. So wolle die Armee «im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen». Dies sei nötig, da die betroffenen Anlässe ohne die Unterstützung durch die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten. Bereits heute sind an diversen Anlässen Angehörige der Armee im Einsatz.

Weitere Änderungen betreffen die Schaffung einer Militärluftfahrtbehörde. Diese soll «die Sicherheit der Luftwaffe bei ihren Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum sicherstellen», wie es in der Mitteilung heisst. Ebenfalls eine Steigerung der Sicherheit erhofft sich das VBS durch eine Verbesserung «der Beurteilung des Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials von Armeeangehörigen bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe.» Hier soll ermöglicht werden, dass die Gruppe Verteidigung aktiv über hängige Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens von Stellungspflichtigen, Angehörigen der Armee und Schutzdienstpflichtigen informieren werden kann.

Die Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 22. Januar 2021.

veröffentlicht: 7. Oktober 2020 11:35
aktualisiert: 7. Oktober 2020 11:35
Quelle: CH Media

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