Die korrupten Seiten der Schweiz

15.03.2017, 11:36 Uhr
· Online seit 15.03.2017, 11:08 Uhr
Ein Bericht der Staatengruppe gegen die Korruption (GRECO) hat in der Schweiz Schwachstellen geortet. Grössere Korruptionsfälle gebe es allerdings nicht. Die Schweiz muss bis Mitte 2018 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Gruppe abliefern.
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Schwachstellen des Systems hat die Staatengruppe beim subtilen Druck geortet, der auf die Akteure in Politik und Justiz ausgeübt werden kann, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Mittwoch mitteilte.

Allen drei Behörden, also dem Parlament, den Gerichten und der Bundesanwaltschaft, empfiehlt die Gruppe deshalb, Verhaltensrichtlinien mit Kommentaren und konkreten Beispielen zu lassen und ihre Mitglieder entsprechend zu sensibilisieren.

Finanzielle Interessen offenlegen

Weiter empfiehlt die Gruppe, die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen zu lockern. Zudem sollten die Meldepflichten von Ratsmitgliedern auf finanzielle Interessen erweitert sowie konkrete Interessenkonflikte in den Verhandlungen ad-hoc offengelegt werden, und zwar auch wenn diese im Register der Interessenbindungen ersichtlich seien. Ferner sollte die Einhaltung der Meldepflichten vermehrt kontrolliert werden.

Weiter sollten die Qualität und die Objektivität der Auswahl der Mitglieder der eidgenössischen Gerichte gestärkt sowie die Zahlung von Mandatssteuern an deren politische Partei abgeschafft werden.

Keine Abwahl aus politischen Gründen

Zudem sei darauf zu achten, dass es nicht zu Abwahlen von Richterinnen und Richtern aus politischen Gründen komme. Geprüft werden sollte ferner, ob die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte künftig nicht auf unbeschränkte Zeit gewählt werden sollten.

Die GRECO regt auch die Einführung eines Disziplinarsystems an für allfällige Verstösse von Richterinnen und Richter, um diese mit anderen Sanktionen als der Amtsenthebung oder Nichtwiederwahl ahnden zu können.

Mehr Informationen für die Öffentlichkeit

An die Bundesanwaltschaft richtet sich die Empfehlung, Disziplinarverfahren besser zu dokumentieren und gegebenenfalls - unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen - die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Zudem soll im Falle einer Revision des Strafbehördenorganisationsgesetzes sichergestellt werden, dass die Regeln und Verfahren für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft mögliche Interessenkonflikte ihrer Mitglieder berücksichtigen, die Verfahren vor den Strafbehörden des Bundes führen.

Keine Transparenz bei Parteienfinanzierung

Der Bericht der Evaluation, die sich auf die Beantwortung eines Fragebogens sowie einen Besuch von Ende Mai und Anfang Juni letzten Jahres in der Schweiz stützt, ist am 2. Dezember 2016 von der Plenarversammlung der GRECO verabschiedet worden.

Es handelt sich bereits um den vierten Evaluationsbericht. Die Umsetzung der Empfehlungen war bisher mit Ausnahme der Parteienfinanzierung erfolgreich. Bei der Parteienfinanzierung befindet sich die Schweiz nach wie vor im Nichtkonformitätsverfahren, weil sie bisher keine gesetzliche Grundlage für eine bessere Transparenz in Aussicht gestellt habe, heisst es.
veröffentlicht: 15. März 2017 11:08
aktualisiert: 15. März 2017 11:36
Quelle: SDA

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