Ukraine-Krieg

Die Schweiz nimmt die ersten schwer kranken Personen auf

· Online seit 07.09.2022, 10:25 Uhr
Am Mittwoch treffen die ersten schwer kranken Zivilpersonen aus der Ukraine in der Schweiz ein. Die fünf Personen werden in den Universitätsspitälern von Zürich und Lausanne sowie im Inselspital Bern behandelt.
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Die ukrainische Botschaft hatte die Schweiz im Juli um die Aufnahme von schutz- und behandlungsbedürftigen Zivilpersonen ersucht. In der Folge hätten sich die betroffenen Stellen von Bund und Kantonen um einen Mechanismus für die Aufnahme verständigt, schreibt die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) am Mittwoch in einer Mitteilung.

Die Rega transportiert

Dieser Mechanismus sehe vor, dass die Dossiers der Patientinnen und Patienten von der nationalen Koordinationsstelle entgegengenommen werden. Danach wird unter anderem geprüft, ob die Personen transportfähig sind und gute Therapiechancen haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, unterbreitet die Koordinationsstelle die Vorschläge einer medizinischen Kommission, die sich aus medizinischen Fachpersonen verschiedener Institutionen zusammensetzt.

Die Spitäler, die sich zu einer Aufnahme bereit erklären, müssen eine Intensivstation haben. Dies, weil jederzeit damit zu rechnen sei, dass schwer kranke oder verletzte Personen intensivmedizinisch behandelt werden müssten, schreibt die GDK in der Mitteilung. 

Das Centre hospitalier universitaire vaudois, das Inselspital Bern und das Universitätsspital Zürich haben sich zur Aufnahme bereit erklärt. Organisiert wird der Transport von der Rega. Pro Monat wird die Schweiz voraussichtlich rund 20 Personen aufnehmen. Angaben zur Art der Erkrankungen machte die GDK nicht.

Zweites Gesuch zur Aufnahme von Kindern

Die ukrainische Botschaft richtete im Juli zudem ein zweites Gesuch an die Schweiz sowie andere westliche Länder. In diesem ersuchte die Botschaft die Schweiz um die vorübergehende Aufnahme von Kindern. Die Mehrheit dieser Kinder dürfte auf andauernde Betreuung und/oder Pflege aufgrund einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung angewiesen sein.

Die Schweiz benötigt Dossiers zu den schutzbedürftigen Kindern, mit denen sich der Betreuungs- und Pflegeaufwand zuverlässig abschätzen lässt und die eine Identifikation der Schutzsuchenden ermöglichen. Allenfalls erweist sich dann im Einzelfall die Hilfe vor Ort als zielführender. Entsprechende Abklärungen sind laut GDK im Gang.

(sda / joe)

veröffentlicht: 7. September 2022 10:25
aktualisiert: 7. September 2022 10:25
Quelle: Today-Zentralredaktion

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