Die Schweiz soll neu auch Fluggastdaten sammeln
(mg) Der Bundesrat will Flugpassagierdaten sammeln und nutzen. Das hat er an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen. Die sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Record) würden dazu genutzt, um Terrorismus und Schwerstkriminalität zu bekämpfen.
Anhand von Fluggastdaten wie Vor- und Nachname, Kontaktangaben oder Reiseroute könne man Personen identifizieren, die in polizeilichen Informationssystemen registriert seien. Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Fluggesellschaften spätestens 24 Stunden vor Abflug die PNR-Daten an die Behörden zu übermitteln.
Bundesrat will Informationsdefizit beheben
Bislang müssen Fluggesellschaften, die aus der Schweiz in ein EU-Land fliegen die PNR-Daten an die angeflogenen Länder liefern, die Schweizer Behörden konnten hingegen nicht auf Fluggastdatensätze zugreifen, da es kein nationales PNR-System gab. Dieses Defizit will der Bundesrat mit dem Entscheid vom Mittwoch nun beheben.
Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Dabei soll es auch um den Schutz der Daten gehen. So dürfen schützenswerte Personendaten, die zum Beispiel Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit oder religiöse Überzeugungen ermöglichen, nicht ausgewertet werden.