Wirtschaft

Die Stiftung Konsumentenschutz zieht Diesel-Gate vor Bundesgericht

28.01.2020, 11:30 Uhr
· Online seit 28.01.2020, 11:22 Uhr
Das Handelsgericht Zürich will auf eine Klage der Stiftung Konsumentenschutz nicht eintreten. Nun geht die Stiftung vor Bundesgericht, um gegen Volkswagen und AMAG klagen zu können.
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Die Stiftung Konsumentenschutz will von Volkswagen und AMAG Schadenersatz für 6000 vom Abgas-Skandal geschädigte Autobesitzerinnen und Autobesitzer erstreiten. In einem ersten Anlauf war sie damit gescheitert: Das Handelsgericht Zürich befand, die Stiftung sei nicht klageberechtigt. Nun reichen die Konsumentenschützer beim Bundesgericht Beschwerde ein, wie sie am Dienstag den Medien mitteilten.

Die Stiftung Konsumentenschutz geht davon aus, dass die Fahrzeugbesitzer durch Abgasmanipulationen widerrechtlich geschädigt wurden. Für die Kunden sei es schwierig sich zu wehren: Das Schweizer Recht zwinge sie zu riskanten, zeitaufwendigen und teuren Einzelverfahren. Die Stiftung Konsumentenschutz fordert deshalb seit längerem die Schaffung von kollektiven Rechtsinstrumenten.

(wap)

veröffentlicht: 28. Januar 2020 11:22
aktualisiert: 28. Januar 2020 11:30
Quelle: CH Media

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