Schweiz

Die Verwaltungsräte werden weiblicher: Bund führt «Frauenquote light» ein

11.09.2020, 13:27 Uhr
· Online seit 11.09.2020, 11:17 Uhr
Ab kommendem Jahr müssen grosse börsenkotierte Unternehmen mehr Frauen in ihrem Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung haben. Damit setzt der Bundesrat einen Beschluss des Parlaments um.
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(sat) National- und Ständerat hatten sich in der Sommersession im Rahmen der Aktienrechtsrevision unter anderem für die Einführung von Geschlechterrichtwerten entschieden. Nun hat der Bundesrat am Freitag entschieden, dass der Mindestanteil von 30 Prozent Frauen in Verwaltungsräten und 20 Prozent Frauen in Geschäftsleitungen am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Diese Geschlechterrichtwerte, eine Art «Frauenquote light», gelten für grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.

Ebenso Teil der beschlossenen, und nun vom Bundesrat in Kraft gesetzten Aktienrechtsrevision, ist die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe. Weil für die ebenfalls vom Parlament beschlossenen, flexibleren Gründungs- und Kapitalvorschriften jedoch erst noch neue Ausführungsbestimmungen erarbeitet werden müssen, kann der letzte Teil der Aktienrechtsrevision voraussichtlich erst 2022 in Kraft treten.

Erste Rechenschaftsberichte in fünf Jahren

Der Anteil von Frauen in Schweizer Unternehmensleitungen und Verwaltungsräten gibt seit Jahren zu reden. Nachdem die Politik der Wirtschaft erst freie Hand liess, die Untervertretung anzugehen, beschlossen National- und Ständerat vor bald einem Jahr im Grundsatz die Einführung von Geschlechterrichtwerten. Dass sich dennoch bereits etwas tut in der Wirtschaft, zeigte sich ebenfalls bereits letztes Jahr. So sass 2019 erstmals in jedem Verwaltungsrat einer börsenkotierten Firmen, die im Leitindex SMI vertreten ist, mindestens eine Frau.

Werden die neuen Geschlechterrichtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen künftig verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe dafür anzugeben und Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Wie der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Freitag schreibt, beginnt die Berichterstattungspflicht für den Verwaltungsrat fünf und für die Geschäftsleitung zehn Jahre nach Inkrafttreten der Bestimmungen. Mit der neuen Regelung soll laut Bundesrat der verfassungsmässigen Pflicht zur Gleichstellung von Frau und Mann Rechnung getragen werden.

veröffentlicht: 11. September 2020 11:17
aktualisiert: 11. September 2020 13:27
Quelle: CH Media

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