Verschärfte Massnahmen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Massnahmen

· Online seit 13.01.2021, 17:21 Uhr
Die neue Virusvariante drängt die Schweiz zu neuen Massnahmen. «Es geht darum, eine Katastrophe zu verhindern», sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz am Mittwoch. Neben den verlängerten Massnahmen vom Dezember kommen nun neue dazu.
Anzeige

Was kann ich ab Montag noch einkaufen?

Ein grosser Teil der Geschäfte muss ab Montag schliessen, alle, die Waren des nichttäglichen Bedarfs verkaufen. Doch dieser Begriff  ist nicht mehr so eng gefasst wie während des Lockdowns im vergangenen Frühling: So dürfen neben Lebensmitteln auch Körperpflegeprodukte, Küchenutensilien, Zimmerpflanzen und Schnittblumen, elektrotechnische Ersatzteile, Strumpfwaren, Unterwäsche und Babykleider verkauft werden. Auch Bau- und Gartenartikel und Tierbedarfsprodukte bleiben im Verkauf.

Quelle: CH Media Video Unit

Muss ich jetzt wirklich ins Homeoffice?

Der Bundesrat hat eine generelle Homeoffice-Pflicht verordnet. Alle Personen, die von zu Hause aus arbeiten können, müssen dies tun. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dies zu gewährleisten. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden aber keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Darf ich noch Leute zum Abendessen einladen?

Grundsätzlich ist dies nicht empfehlenswert. Es dürfen sich aber weiterhin bis zu fünf Personen im gleichen Raum treffen, Kinder werden allerdings dazu gezählt.

Muss ich jetzt während der Arbeit eine Maske tragen? 

Ja, es gilt eine generelle Maskentragpflicht, sobald sich mehr als zwei Personen in einem Raum befinden. Dies, auch wenn der Abstand zum Beispiel im Grossraumbüro eingehalten werden kann. Auch im Auto müssen Personen eine Maske tragen, wenn sie mit Arbeitskolleginnen und -kollegen unterwegs sind.

Kann ich jetzt nicht mehr zum Coiffeur?

Doch, Coiffeure dürfen weiterhin arbeiten. Dies gilt auch für Poststellen, Banken und Reisebüros.

Sollte ich jetzt möglichst nicht mehr zum Arzt?

Arztpraxen sind weiterhin ganz normal in Betrieb. Dies gilt auch für die Schalter der öffentlichen Verwaltung und der Polizei.

Welche Personen müssen zu Hause bleiben?

Der Bundesrat definiert ganz genau, wer zu diesen Personen gehört. Unter anderem sind dies Schwangere, Personen mit Bluthochdruck, Kreislaufproblemen, Krebskranke und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Der Bund übernimmt den Erwerbsausfall dieser Arbeitnehmenden.

Gibt es weiterhin keine geöffneten Tankstellen-Shops am Sonntag?

Der Bundesrat hat diese Verordnung wieder aufgehoben. Künftig dürfen also Tankstellen und auch Kioske auch nach 19 Uhr und sonntags wieder geöffnet sein.

Wie geht es mit den Schulen weiter?

Im Moment bleibt alles beim Alten. Die Primar- und Sekundarschulen bleiben offen. Es laufen jedoch Gespräche mit den Kantonen, falls sich die Situation wegen des mutierten Coronavirus verschlechtern sollte.

Gilt mein Restaurant nun als Härtefall?

Restaurants und Fitnesscenter gelten neu automatisch als Härtefalle. Denn sämtliche Unternehmen, die wegen behördlichen Verordnungen seit dem 1. November mindestens 40 Tage schliessen mussten und in den letzten zwölf Monaten 40 Prozent Umsatzeinbussen hatten, gelten nun als Härtefälle. Dies erfüllen sämtliche Unternehmen, die aktuell geschlossen sind und noch bis Ende Februar geschlossen bleiben müssen.

Der Kleiderladen schliesst, aber die Skigebiete bleiben offen?

So ist es. Die Wintersportorte können geöffnet bleiben. Aber: Die epidemiologische Lage und die Kapazitäten der Gesundheitsversorgung und im Contact Tracing müssen ausreichend vorhanden sein. Ausserdem sind strenge Schutzkonzepte vorgeschrieben und die Skiorte brauchen eine Bewilligung des Kantons.

Hier die Medienkonferenz im Ticker zum Nachlesen.

veröffentlicht: 13. Januar 2021 17:21
aktualisiert: 13. Januar 2021 17:21
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige