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Diese Änderungen treten am 1. Oktober in der Schweiz in Kraft

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Diese Änderungen treten am 1. Oktober in der Schweiz in Kraft

· Online seit 01.10.2024, 06:32 Uhr
Strengere Verkaufs- Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten oder ein Steingartenverbot im Kanton Solothurn sowie ein neuer Verhaltenskodex für die Bundesverwaltung. Diese neuen Bestimmungen treten in der Schweiz am Dienstag, den 1. Oktober, in Kraft.
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JUGENDSCHUTZ: Ab dem 1. Oktober gelten in der Schweiz strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Dazu gehört unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen. Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses neu auch für erhitzte Produkte und elektronische Zigaretten gelten. Das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum ist nicht mehr erlaubt. Weiter gibt es beispielsweise neue Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen.

MINDERHEITEN: Organisationen können ab dem 1. Oktober jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen. Mit einer entsprechenden Verordnungsänderung will der Bundesrat besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagieren können. Als Beispiel nannte er die Terroranschläge der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Da habe sich gezeigt, dass die heutige Praxis nicht der volatilen Sicherheitslage entspreche. Bislang konnten die Organisationen die Gesuche für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen jeweils bis Ende Juni einreichen. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Gesuche geprüft und die Finanzhilfen für das darauffolgende Jahr wurden gesprochen. Neu können die Gesuche aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken jederzeit eingereicht werden. Dies gilt so lange, bis die verfügbaren Mittel von fünf Millionen Franken im Jahr ausgeschöpft sind.

BAUVORSCHRIFTEN: Im Kanton Solothurn sind ab dem 1. Oktober neue Stein- und Schottergärten verboten. Der Kantonsrat hatte das Verbot im Frühling beschlossen, gegen den Widerstand der SVP. Deren Vertreter argumentierten, ein solches Verbot sei ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte der Hausbesitzer und die Autonomie der Gemeinden. Die Befürworter hatten betont, dass es sich nicht um ein absolutes Verbot handle. Das Gesetz erlaubt Steingärten weiterhin, sofern sie von Steinbrech oder anderen Pflanzen bewachsen sind und damit als anrechenbare Grünfläche gelten.

BUNDESVERWALTUNG: In der Bundesverwaltung tritt am 1. Oktober der neue Verhaltenskodex in Kraft. Es wird darin zum Beispiel explizit festgehalten, dass insbesondere sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung in der Bundesverwaltung nicht toleriert werden. Mit der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung werden auch die Informationssicherheit und der Datenschutz stärker thematisiert. Ebenso werden die Mitarbeitenden betreffend Nutzung sozialer Medien sensibilisiert. Der Kodex betont den Grundsatz der wirtschaftlichen Verwendung der anvertrauten finanziellen Mittel und hält ein umweltbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz fest. Es wird ausdrücklich erwähnt, dass keine Indiskretionen toleriert werden. Zudem wird präzisiert, dass Mitarbeitende gesetzlich verpflichtet sind, ihnen in ihrer beruflichen Funktion bekannte schwerwiegende Vergehen, insbesondere Korruptionshandlungen, zu melden. Der Kodex führt die bestehende «Whistleblowing-Meldestelle» bei der EFK neu ausdrücklich auf.

ZWEITWOHNUNGEN: Ab dem 1. Oktober gelten weniger strikte Bauauflagen in Gemeinden mit zahlreichen Zweitwohnungen. Der Bundesrat hat das vom Parlament im Frühjahr gelockerte Zweitwohnungsgesetz auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Häuser, die vor dem 11. März 2012 gebaut worden sind, sollen abgerissen, neu aufgebaut, saniert, in einem gewissen Grad erweitert und uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Damit gelten weniger strenge Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative gebaut wurden.

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(sda)

veröffentlicht: 1. Oktober 2024 06:32
aktualisiert: 1. Oktober 2024 06:32
Quelle: PilatusToday

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