Coronavirus

Diese Massnahmen gelten in der Schweiz derzeit

· Online seit 04.12.2020, 17:40 Uhr
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. So dürfen zum Beispiel weniger Kundinnen und Kunden in Geschäfte gelassen werden. Hier gibt es die Übersicht über die aktuellen Massnahmen in der Schweiz.
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Skigebiete:
- Brauchen für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons
- Strenge Schutzkonzepte
- In Zügen, Kabinen, Gondeln und so weiter dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden
- Auf allen Bahnen (auch Ski- und Sesselliften) gilt eine Maskenpflicht
- Beim Anstehen gilt eine Maskenpflicht und der Abstand (1,5 Meter) muss eingehalten werden
- In Restaurants in Skigebieten darf man nur rein, wenn ein Tisch frei ist

Geschäfte:
- Grössere Läden dürfen maximal eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter rein lassen
- Für kleinere Läden gilt 5 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
- Überall gilt Maskenpflicht

Singen:
- Im Familienkreis oder im Singunterricht an obligatorischen Schulen ist Singen erlaubt
- Im Chor, im Gottesdienst, bei Bräuchen oder sonstigen Orten ausserhalb des Familienkreises ist das Singen verboten
- Für professionelle Chöre oder Sängerinnen und Sänger gelten Ausnahmen

Restaurant:
- Die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch müssen erhoben werden
- Sperrstunde ist um 23 Uhr (Ausnahme Silvester: 1 Uhr)
- Maximal vier Personen pro Tisch (Ausnahme: Eltern mit Kindern)
- Essen und Trinken darf nur sitzend konsumiert werden
- Es gilt Maskenpflicht, ausser man sitzt an seinem Platz

Öffentlicher Verkehr:
- Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln
- Maskenpflicht an allen Warte- und Zugangsbereichen (Perrons, Bahnhöfe, Busstationen)

Private Treffen/Veranstaltungen:
- Empfohlen: Treffen auf zwei Haushalte beschränken
- Maximal 10 Personen dürfen sich privat treffen (Kinder werden mitgezählt)
- Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind verboten (Ausnahme: Parlaments- und Gemeindeversammlungen, Unterschriftensammlungen)
- An öffentlichen Orten dürfen sich maximal 15 Personen treffen

Sport/Freizeit:
- Nicht mehr als 15 Personen für sportliche oder kulturelle Aktivitäten in Innenräumen
- Es gilt Maskenpflicht (Ausnahme: Wenn genügend Raum vorhanden ist, etwa in einer Tennishalle)
- Verbot von Kontaktsport
- Die Regeln gelten nicht für Kinder unter 16 Jahren

Arbeit:
- Wenn immer möglich im Homeoffice arbeiten
- Maskenpflicht sobald zwei Personen miteinander in Kontakt sind (Grossraumbüro oder Sitzungsräume)

Schule:
- Hochschulen müssen auf Fernunterricht umstellen
- Präsenzunterricht in anderen Schulen ist erlaubt
- Maskenpflicht in Schulen ab der Sekundarstufe II

Disco/Tanz/Club:
- Der Betrieb von Discotheken oder Tanzlokalen und solchen Veranstaltungen ist verboten

Maskenpflicht gilt:
- In Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (Läden, Restaurants, Bars, Märkte, ...)
- In stark frequentierten Fussgängerbereichen
- In Schulen ab der Sekundarstufe II

Weiter gelten je nach Kanton strengere Massnahmen.

(rr)

veröffentlicht: 4. Dezember 2020 17:40
aktualisiert: 4. Dezember 2020 17:40
Quelle: FM1Today

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