Diese Massnahmen gelten in der Schweiz derzeit
Skigebiete:
- Brauchen für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons
- Strenge Schutzkonzepte
- In Zügen, Kabinen, Gondeln und so weiter dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden
- Auf allen Bahnen (auch Ski- und Sesselliften) gilt eine Maskenpflicht
- Beim Anstehen gilt eine Maskenpflicht und der Abstand (1,5 Meter) muss eingehalten werden
- In Restaurants in Skigebieten darf man nur rein, wenn ein Tisch frei ist
Geschäfte:
- Grössere Läden dürfen maximal eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter rein lassen
- Für kleinere Läden gilt 5 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde
- Überall gilt Maskenpflicht
Singen:
- Im Familienkreis oder im Singunterricht an obligatorischen Schulen ist Singen erlaubt
- Im Chor, im Gottesdienst, bei Bräuchen oder sonstigen Orten ausserhalb des Familienkreises ist das Singen verboten
- Für professionelle Chöre oder Sängerinnen und Sänger gelten Ausnahmen
Restaurant:
- Die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch müssen erhoben werden
- Sperrstunde ist um 23 Uhr (Ausnahme Silvester: 1 Uhr)
- Maximal vier Personen pro Tisch (Ausnahme: Eltern mit Kindern)
- Essen und Trinken darf nur sitzend konsumiert werden
- Es gilt Maskenpflicht, ausser man sitzt an seinem Platz
Öffentlicher Verkehr:
- Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln
- Maskenpflicht an allen Warte- und Zugangsbereichen (Perrons, Bahnhöfe, Busstationen)
Private Treffen/Veranstaltungen:
- Empfohlen: Treffen auf zwei Haushalte beschränken
- Maximal 10 Personen dürfen sich privat treffen (Kinder werden mitgezählt)
- Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind verboten (Ausnahme: Parlaments- und Gemeindeversammlungen, Unterschriftensammlungen)
- An öffentlichen Orten dürfen sich maximal 15 Personen treffen
Sport/Freizeit:
- Nicht mehr als 15 Personen für sportliche oder kulturelle Aktivitäten in Innenräumen
- Es gilt Maskenpflicht (Ausnahme: Wenn genügend Raum vorhanden ist, etwa in einer Tennishalle)
- Verbot von Kontaktsport
- Die Regeln gelten nicht für Kinder unter 16 Jahren
Arbeit:
- Wenn immer möglich im Homeoffice arbeiten
- Maskenpflicht sobald zwei Personen miteinander in Kontakt sind (Grossraumbüro oder Sitzungsräume)
Schule:
- Hochschulen müssen auf Fernunterricht umstellen
- Präsenzunterricht in anderen Schulen ist erlaubt
- Maskenpflicht in Schulen ab der Sekundarstufe II
Disco/Tanz/Club:
- Der Betrieb von Discotheken oder Tanzlokalen und solchen Veranstaltungen ist verboten
Maskenpflicht gilt:
- In Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (Läden, Restaurants, Bars, Märkte, ...)
- In stark frequentierten Fussgängerbereichen
- In Schulen ab der Sekundarstufe II
Weiter gelten je nach Kanton strengere Massnahmen.
(rr)