Jahreswechsel

Diese neuen Gesetze und Regelungen gelten ab Freitag

31.12.2020, 08:04 Uhr
· Online seit 31.12.2020, 08:00 Uhr
Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub, höhere Benzinsteuern oder eine Entschädigung bei Verspätungen im öV: Eine Auswahl von neuen Gesetzen und Regelungen die im neuen Jahr in Kraft treten werden.
Alice Guldimann
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Noch hat das neue Jahr zwar nicht begonnen. Dennoch ist bereits klar, was am 1. Januar 2021 ändern wird. Zumindest auf der Ebene der Gesetze und Verordnungen:

Verspätungen im öV: Ab 60 Minuten gibt es neu eine Entschädigung

Ab Neujahr erhalten Fahrgäste bei grossen Verspätungen im öffentlichen Verkehr neu eine Entschädigung. Das legt die angepasste Verordnung zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) fest. Wer an seinem Reiseziel mit über einer Stunde Verspätung eintrifft, hat neu Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises. Beträgt die Verspätung über zwei Stunden, wird die Hälfte des Preises zurückerstattet. Auch Besitzer eines Abonnements werden bei Verspätungen entschädigt. Sie erhalten ab 60 Minuten den Tageswert ihres Abos zurückerstattet.

Bezahlter Urlaub für frischgebackene Väter

60,3 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung sagten am 27. September Ja zum Vaterschaftsurlaub. Rund drei Monate später wird dieser bereits Realität. Väter haben damit innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub. Finanziert wird dieser wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Bei 14 Tagessätzen ergibt sich damit ein Höchstbetrag von 2744 Franken.

Alkohol auf Raststätten wieder erlaubt

Der Ausschank von Alkohol ist auf Autobahnraststätten ab nächstem Jahr wieder gestattet. Das hat der Bundesrat im Mai entschieden. Er setzte damit einen Auftrag des Parlaments um. Die Verkehrssicherheit werde von einer Aufhebung des geltenden Verbotes nach heutiger Beurteilung nicht tangiert, argumentiert der Bundesrat. Ein Ausschankverbot von Alkohol galt seit 1964.

30 Franken Reduktion: Gebühren für Radio und Fernsehen sinken

Nach dem Nein zur Volksinitiative «No Billag» vor zwei Jahren löst der Bundesrat ein Versprechen ein und senkt die Radio- und Fernsehgebühren. Statt 365 Franken im Jahr zahlen Privathaushalte künftig noch 335 Franken. Dies ist möglich, weil die Zahl der gebührenpflichtigen Haushalte stärker gestiegen ist und sich weniger Haushalte von der Abgabe befreien liessen als gedacht, begründete die Regierung ihren Entscheid im April. Für 2022 will der Bundesrat den Beitrag dann erneut überprüft.

Jetzt kommt der Filter für Werbeanrufe

Der Bundesrat hat dem Fernmeldegesetz ein Update verpasst. Unter anderem verpflichtet er neu alle Telekomanbieter, ihren Kunden «ein geeignetes Mittel gegen unlautere Werbeanrufe» anzubieten. Swisscom bietet gemäss der Stiftung für Konsumentenschutz bereits heute einen solchen Werbeanruf-Filter für das Festnetz und Mobilfunk-Abos (ohne Prepaid) an, Sunrise für alle Kunden. Demnach profitieren vor allem Kunden von Salt, UPC oder Prepaid-Kunden von Swisscom von der Gesetzesänderung.

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Am 1. Januar tritt das Bundesgesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen in Kraft. Damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen betreuen können, gibt es neu einen bezahlten Urlaub von drei Tagen pro Fall und maximal zehn Tagen pro Jahr. In einem zweiten Schritt kommt im Juli der Betreuungsurlaub für pflegende Eltern. Erwerbstätige Eltern können dann einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes beziehen. Dies innerhalb von 18 Monaten.

Dienstpflicht im Zivilschutz wird auf 14 Jahre gekürzt

Das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wird ebenfalls per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Es sieht unter anderem eine Verkürzung der Dienstpflicht vor. Neu müssen Zivilschützer noch 14 Jahre oder 245 Tage Dienst leisten. Bis anhin dauert die Schutzdienstpflicht vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Das revidierte Gesetz legt eigentlich eine Dienstdauer von zwölf Jahren fest. Der Bundesrat hat aber die Möglichkeit, diese um zwei Jahre zu verlängern, was er auf Bitten der Kantone auch bereits getan hat.

Frauenquote von 30 Prozent im Verwaltungsrat

Grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen. Der Bundesrat hat deshalb neue Richtwerte festgelegt, die nun in Kraft treten. Konkret müssen künftig 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung tätig sein. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, die Gründe dafür anzugeben und Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Die Unternehmen haben jedoch noch Zeit, die Bestimmungen umzusetzen. Beim Verwaltungsrat fünf und bei der Geschäftsleitung dauert diese Frist zehn Jahre. Höhere Ansprüche hat der Bundesrat bei den bundesnahen Unternehmen. Dort erhöht er die Zielquote für die Vertretung beider Geschlechter von 30 auf 40 Prozent. Diese Vorgabe soll bis spätestens in zwei Jahren erfüllt sein.

Steuern auf Benzin und Diesel werden erhöht

Die Steuersätze auf Benzin und Diesel werden ab dem 1. Januar um 3,7 Rappen pro Liter erhöht. Hintergrund ist die Förderung von umweltschonenden Treibstoffen wie Erdgas, Flüssiggas und biogenen Treibstoffen. Diese hat das Parlament bis 2023 verlängert. Die daraus entstehenden Steuerausfälle will der Bundesrat über eine höhere Besteuerung von Benzin und Diesel ausgleichen.

Ausfuhrverbot für problematische Pflanzenschutzmittel

Die Schweiz soll als Produktionsstandort von Pflanzenschutzmittel-Herstellern ihre Verantwortung stärker wahrnehmen. Der Bundesrat hat deshalb die Regeln zur Ausfuhr von gefährlichen Pflanzenschutzmitteln verschärft. Die neue Regelung betrifft insbesondere Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz aufgrund des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht zugelassen sind, aber dennoch hier produziert werden. Fünf besonders problematische Mittel dürfen ab 2021 gar nicht mehr exportiert werden, für rund hundert weitere gesundheits- und umweltgefährdende Pflanzenschutzmittel gilt beim Export neu eine Bewilligungspflicht.

Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden besser geschützt

Mitglieder der Bundesversammlung sollen ab dem kommenden Jahr besser geschützt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung revidiert und aktualisiert. So können bei Bedarf künftig auch für Privathäuser von Parlamentsmitgliedern Schutzmassnahmen ergriffen werden, was bis anhin nur für Privatdomizile von Bundesrätinnen oder Bundesräten sowie exponierte Bundesangestellte der Fall war.

veröffentlicht: 31. Dezember 2020 08:00
aktualisiert: 31. Dezember 2020 08:04
Quelle: CH Media

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