Altersvorsorge

Drei Modelle zur Stabilisierung der zweiten Säule im Nationalrat

· Online seit 07.12.2021, 06:06 Uhr
Der im Sommer 2019 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefundene Kompromiss für die Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) dürfte ab Dienstag im Nationalrat einen schweren Stand haben. Die vorberatende Kommission möchte weniger weit gehen.
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Seit das Stimmvolk vor vier Jahren die gemeinsame Reform von AHV und zweiter Säule an der Urne versenkt hat, laufen die zähen Stabilisierungsversuche für die beiden Altersvorsorgewerke wieder auf getrennten Geleisen. Der Nationalrat beginnt am Dienstag als Erstrat mit den Beratungen zur BVG-Reform.

Einig ist man sich, dass der Umwandlungssatz runter muss. Der Knackpunkt liegt bei den Übergangsgenerationen. Zur Diskussion stehen drei Modelle. Eines davon ist die im Sommer 2019 ausgehandelte Kompromisslösung der Sozialpartner. Diese fand in der vorberatenden Kommission jedoch keine Mehrheit.

Laut Einigung der Sozialpartner soll der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) von 6,8 auf 6 Prozent sinken, das ist unbestritten. Diese Senkung des Mindestumwandlungssatzes führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent. Im Gegenzug soll es für alle Neurentnerinnen und -rentner einen Rentenzuschlag geben. Das würde rund 1,7 Milliarden Franken kosten.

Kommission will keinen Ausgleich für alle

Die Mehrheit der Kommission will die Renteneinbussen jedoch gezielt ausgleichen. Ihr Favorit ist die Idee, die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentner zu berücksichtigen, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Die Kosten würden sich dadurch gut halbieren, auf rund 0,8 Milliarden Franken. Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Von den gezielten Massnahmen würden gemäss Schätzungen rund 35 bis 40 Prozent der Betroffenen erfasst.

Zwei starke Kommissionsminderheiten beantragen andere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt das Modell des Bundesrats - den bereits erwähnten Sozialpartner-Kompromiss.

Eine andere Minderheit sieht nur für Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer halben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der für die ersten zwanzig Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfassen.

Heute betragen die Altersgutschriften bei der BVG 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für ältere Arbeitnehmende. Künftig sollen sie sich gemäss der Botschaft des Bundesrates für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für jüngere Arbeitnehmende werden die Beiträge im Gegenzug leicht erhöht. Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben.

Gewerkschaften drohen mit Referendum

Angesichts der unsicheren Ausgangslage für den Sozialpartner-Kompromiss drohen die Gewerkschaften bereits mit einem Referendum, wenn die «liberale bürgerliche Reform» durchkommen sollte, wie sich Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), am Wochenende gegenüber der Tagesschau von SRF vernehmen liess. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit sei weit weg vom ausgehandelten Kompromiss mit den Arbeitgebern.

Auch deren Präsident Valentin Vogt gab im gleichen TV-Beitrag zu bedenken, in den letzten zwanzig Jahren habe es keine sozialpolitische Vorlage gegeben, die gegen die geschlossene Linke gewonnen worden sei. «Das gilt es bei der Suche nach einer mehrheitsfähigen Lösung im Hinterkopf zu behalten.»

Kommissionspräsidentin Ruth Humbel (Mitte/AG) indes begründete die abgespeckte Vorlage der Kommissionsmehrheit damit, dass das Problem der Umverteilung mit dem Kompromiss der Sozialpartner nicht gelöst werde. Dieser verankere im Gesetz eine «Umverteilung für alle Zeiten».

veröffentlicht: 7. Dezember 2021 06:06
aktualisiert: 7. Dezember 2021 06:06
Quelle: sda

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