Gesundheit

Du willst die Krankenkasse wechseln? Das musst du beachten

· Online seit 19.09.2021, 10:25 Uhr
Bald ist es wieder so weit. Im Briefkasten findest du einen Brief deiner Krankenkasse. Drin steht, wie viel Prämie du im kommenden Jahr jeden Monat bezahlen musst. Wenn du nicht zufrieden bist, kannst du jetzt noch wechseln. Hier findest du Infos, was du dabei beachten musst.
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Wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Jeweils auf das neue Jahr kann man die Krankenkasse kündigen und zu einer neuen wechseln. Bei der Grundversicherung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das heisst, bis am 30. November muss die Versicherung die Kündigung erhalten haben.

Wie muss ich beim Krankenkassenwechsel vorgehen?

Zuerst sollte man sich schlau machen, zu welcher Krankenkasse man wechseln will. Dafür gibt es online verschiedene Prämienrechner und Vergleichsportale wie Comparis oder Krankenkassencheck.ch. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben. So kann man beweisen, dass die Frist eingehalten wurde. Zu beachten ist auch: Damit der Krankenkassenwechsel wirksam wird, muss der bisherigen Krankenkasse eine Bestätigung vorgelegt werden, dass man eine neue Grundversicherung abgeschlossen hat.

Darf ich ohne Weiteres die Krankenkasse wechseln?

Grundsätzlich schon. In der Grundversicherung gilt eine Aufnahmepflicht für die Krankenkassen. Die Anbieter dürfen also niemanden ablehnen. Dies gilt unabhängig von Gesundheitszustand und Alter. Ein Krankenkassenwechsel kann aber verweigert werden, wenn beispielsweise Rechnungen noch nicht bezahlt wurden. Prämienrechnungen und Kostenbeteiligungen für medizinische Leistungen müssen beglichen werden. Anders verhält es sich bei Zusatzversicherungen. Hier dürfen die Krankenkassen frei bestimmen, welchen Kunden sie akzeptieren und welchen nicht.

Wie und wann kann ich die Zusatzversicherung wechseln?

Zusatzversicherungen sind freiwillig. Es gelten nicht die gleichen Kündigungsfristen wie bei der Grundversicherung. Die Krankenkassen können die Fristen für die Zusatzversicherungen selbst bestimmen. Bei vielen Anbietern gelten drei Monate – auf Ende Kalenderjahr. Wer also die Zusatzversicherung nicht mehr braucht oder wechseln will, muss diese bis zum 30. September kündigen. Bei einigen Krankenkassen gilt sogar eine Frist von sechs Monaten.

Zusatz: Unterschiedliche Termine bei Anpassung der Franchise

Es muss nicht immer ein Wechsel der Krankenkasse selbst sein, um Geld zu sparen. Man kann auch einfach die Franchise optimieren. Je höher die Franchise, desto günstiger die Prämie. Wer also gesund ist und nicht oft zum Arzt muss, kann die Franchise einfach aufs neue Jahr erhöhen. Das muss der Krankenkasse bis Mitte Dezember schriftlich mitgeteilt werden. Wer allerdings jetzt schon weiss, dass das kommende Jahr in Sachen Gesundheit teuer wird, kann die Franchise senken. Dies kann bis spätestens am 30. November bei der Versicherung gemeldet werden.

veröffentlicht: 19. September 2021 10:25
aktualisiert: 19. September 2021 10:25
Quelle: PilatusToday

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