Schweiz

Eine Gruppe von Männern schlug im Ausgang fünf junge Frauen brutal zusammen – jetzt gab das Gericht die Strafen bekannt

21.05.2020, 10:44 Uhr
· Online seit 21.05.2020, 10:43 Uhr
Eine der fünf Frauen lag nach einer Attacke vor einem Genfer Nachtklub tagelang im Koma. Die Angreifer wurden nach intensiver Suche geschnappt – und jetzt verurteilt. Die Strafen sind vergleichsweise milde.
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(jk/sat) Der Fall sorgte im Sommer 2018 schweizweit für Aufsehen: Vier Männer zwischen 22 und 25 Jahren schlugen vor einem Nachtlokal in Genf im Ausgang fünf junge Frauen zusammen. Scheinbar grundlos. Eine von ihnen erwachte erst nach zehn Tagen aus dem Koma.

Weil Frankreich seine Staatsbürger nicht ausliefert, fand der Prozess gegen die als Franzosen identifizierten Angreifer am Dienstag und Mittwoch vor einem Gericht auf der französischen Seite des Genfersees statt – am Strafgerichtshof von Thonon-les-Bains. Am späten Mittwochabend hat das Gericht nun die Urteile bekannt gegeben. Demnach erhielten vier Männer Freiheitsstrafen von vier bis acht Jahren. Hinzu kommen unterschiedlich hohe Entschädigungszahlungen an die Opfer und Gerichtskosten, wie «Le Messager» berichtet. Ein fünfter Angeklagter kam straflos davon. Der Staatsanwalt hatte vier bis 15 Jahre Haft gefordert.

Verteidiger kritisieren Berichterstattung in der Schweiz

Die Strafe wird als relativ milde taxiert, denn die Männer mussten mit bis zwanzig Jahren Freiheitsentzug rechnen. Ein Grund dafür ist laut dem Gericht, dass nicht zweifellos geklärt werden konnte, ob bei dem Angriff auch Waffen eingesetzt worden sind. Laut dem Westschweizer Fernsehen RTS zeigten die Täter vor Gericht keine Reue und betonten mehrfach, dass sie sich nicht an die Geschehnisse in der verhängnisvollen Nacht in Genf erinnern könnten.

Dass die fünf Angeklagten vor Ort waren, bestätigen jedoch Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und von Ermittlern sichergestellte Spuren. Die Verteidigung kritisierte jedoch die vorgebrachten Beweise und Indizien und sprach von einer Vorverurteilung der Angeklagten aufgrund der Berichterstattung in den Schweizer Medien. Einer der Anwälte sprach laut «France Bleu» gar von der angeblichen Notwendigkeit, «ganz Genf zu befriedigen» mit einem Urteil in Thonen-les-Bains.

«Versuchter Mord» kam nicht in Frage

Die Tat in Genf hatte 2018 zu Demonstrationen zuerst in Genf und Lausanne und dann auch ennet dem Röstigraben in Zürich Basel und Bern geführt und eine Diskussion um Gewalt gegen Frauen lanciert. Die SP hatte die Präventionskampagne «Nein heisst Nein» lanciert.

Die vier Verurteilten und die Staatsanwaltschaft haben nun zehn Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Laut der Onlineausgabe der Lokalausgabe Haute-Savoie von «France bleu» haben drei von ihnen jedoch bereits darauf hingewiesen, den Richterentscheid akzeptieren zu wollen. Aufgrund des französischen Rechts kam eine Verurteilung wegen «versuchten Mordes» nicht in Frage, wie dies die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

veröffentlicht: 21. Mai 2020 10:43
aktualisiert: 21. Mai 2020 10:44
Quelle: CH Media

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