Schweiz

Einfache Änderung im Register: Nationalrat unterstützt Anliegen von Transmenschen

24.09.2020, 11:07 Uhr
· Online seit 24.09.2020, 10:50 Uhr
Menschen, deren zugeteiltes Geschlecht nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht, sollen künftig einfacher ihren Namen und ihr Geschlecht im Personenregister ändern können.
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(agl) Der Nationalrat will künftig eine einfachere Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenregister ermöglichen. Transmenschen sowie intersexuelle Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen künftig ohne Vorbedingungen eine entsprechende Erklärung bei der Zivilstandesbeamtin abgeben können. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesrevision stelle das Recht auf Selbstbestimmung ins Zentrum, sagte Baptiste Hurni (SP/NE) im Namen der vorberatenden Kommission. Die komplizierten administrativen und gerichtlichen Verfahren sollen vereinfacht werden.

Im Zivilgesetzbuch soll dazu ein neuer Artikel eingefügt werden. Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind, nicht dem Geschlecht zuzugehören, das im Personenstandsregister eingetragen ist, sollen demnach die Möglichkeit haben, den Eintrag zu ändern. Gemäss dem Nationalrat soll dies auf persönlichem Weg erfolgen. Er lehnte einen Antrag von Grünen, und SP und Grünliberalen ab, der die Möglichkeit eines schriftlichen Antrags forderte.

Nationalrat streicht Zustimmung der Eltern

Einschränkungen wollte der Bundesrat bei Minderjährigen und Personen die unter umfassender Beistandschaft stehen. Diese brauchen gemäss der Vorlage für die Änderung des Geschlechtseintrags die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Der Nationalrat strich den Passus aus der Vorlage – auf Empfehlung ihrer vorberatenden Kommission.

Ihrer Ansicht nach erhöht eine Zustimmungspflicht das Risiko von Familienkonflikten und von Suizid. Die Selbstbestimmung Minderjährigen nicht zuzugestehen, wäre ein Rückschritt, betonte Nicolas Walder (Grüne/GE). Urteilsfähige Jugendliche könnten zudem bereits heute die Änderung des Geschlechtseintrags vor Gericht selbst beantragen.

Vorlage geht erneut in den Ständerat

Der Nationalrat hat der Vorlage insgesamt mit 121 zu 61 Stimmen bei 13 Enthaltungen zugestimmt. Diese geht nun erneut in den Ständerat, der in der Sommersession der Vorlage des Bundesrats unverändert zugestimmt hatte.

Einzig die SVP lehnte die Vorlage ab. Man könne auch sein Geburtsdatum nicht ändern, auch wenn man sich jünger fühle, sagte Yves Nidegger (GE). Die Vorlage enthalte «ein subjektives Element». Er fordert, dass für eine Änderung ein Antrag bei der Regierung des Wohnkantons gestellt werden muss, wie es aktuell auch für eine Namensänderung der Fall ist. Verschiedene SVP-Vertreter fürchteten zudem, dass die Möglichkeit einer Geschlechtsänderung ohne Vorbedingungen zu Missbrauch führen könnte.

Bis vor ein paar Jahren konnten Menschen mit Transidentität erst dann eine Änderung des Eintrags beantragen, wenn diese eine operative Angleichung ihrer Geschlechtsorgane vorgenommen hatten. Wenn sie verheiratet waren, mussten sie sich zunächst scheiden lassen. Bis heute braucht es noch ein gerichtliches Verfahren, um eine Geschlechtsänderung anzuerkennen.


veröffentlicht: 24. September 2020 10:50
aktualisiert: 24. September 2020 11:07
Quelle: CH Media

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