Elektronische Fussfessel soll Opfer vor Stalkern schützen

11.06.2018, 20:10 Uhr
· Online seit 11.06.2018, 19:00 Uhr
Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Stalkerinnen und Stalker sollen elektronisch überwacht werden können, damit ersichtlich wird, ob sie sich an Rayonverbote halten. Der Ständerat hat Gesetzesänderungen dazu gutgeheissen.
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2016 wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 17'685 Straftaten polizeilich registriert, zwei Prozent mehr als im Vorjahr und 13 Prozent mehr als 2014. 19 Menschen starben, die meisten davon Frauen. Der Bundesrat will Opfer nun besser schützen.

Die kleine Kammer hiess die Vorlage am Montag mit 41 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Ziele der Änderungen im Zivil- und im Strafrecht: Zum einen sollen Kontakt- und Rayonverbote besser durchgesetzt werden. Zum anderen sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.

Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie auch anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt. Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält.

Halten Stalker sich nicht an die Auflagen, können die Aufzeichnungen als Beweis gegen sie verwendet werden. Allerdings kann die Polizei nicht unmittelbar eingreifen. Der Bundesrat verzichtete nach der Vernehmlassung auf Echtzeit-Überwachung, für die den Kantonen die Ressourcen fehlen.

Ebenso hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs und nicht zwölf Monate angeordnet werden. Allerdings ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich.

Die Überwachung mit Fussfessel wird auf Antrag des Opfers angeordnet. Der Ständerat will dazu festschreiben, dass die Kosten der Überwachung der überwachten Person auferlegt werden können. So hat er es auf Antrag seiner Rechtskommission nun auch in die Vorlage geschrieben.

Vermögende Verursacher sollten sich darüber hinaus auch an den Kosten für Verfahren und Anordnung beteiligen, forderte Beat Rieder (CVP/VS). Die Überwachungen lösten hohe Kosten aus. Mit dieser Frage müsse sich noch der Nationalrat befassen.

Robert Cramer (Grüne/GE) als Präsident der Rechtskommission (RK) gab zu bedenken, dass es häufig um Menschen in gemeinsamen Haushalten gehe. Müssten Täter oder Täterinnen für diese Kosten aufkommen, treffe dies auch das Opfer.

Gerade beim Stalking könne die elektronische Überwachung Beweise liefern, sagte auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Es dürfe nicht sein, dass Opfer die Überwachung nicht beantragten aus Angst, dass dies das Familienbudget belasten könnte. Mit der von der RK vorgeschlagenen «Kann-Formulierung» war sie indes einverstanden.

Im Strafrecht wollen Ständerat und Bundesrat neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankern. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.

Damit will der Bundesrat der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, damit dieses die Einstellung des Verfahrens verlangt. Verfahren dürfen allerdings weiterhin sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt, wie Sommaruga ausführte.

Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

veröffentlicht: 11. Juni 2018 19:00
aktualisiert: 11. Juni 2018 20:10
Quelle: SDA

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