Gesetzesänderung

Elektronische Fussfesseln nun auch im Kanton Glarus

· Online seit 18.11.2021, 10:03 Uhr
Auch im Kanton Glarus sollen Gerichte neu eine elektronische Überwachung mit Fussfesseln anordnen zu können. Die Regierung beantragt dem Landrat, einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Anfang 2022 zuzustimmen.
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Die elektronischen Fussfesseln sollen zum «zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking» in Einsatz kommen, wie die Exekutive am Donnerstag mitteilte. Damit sollen Schutzmassnahmen wie zivilrechtliche Rayon- und Kontaktverbote durchgesetzt werden.

Beim kantonalen Gesetz handelt es sich um die Umsetzung von bundesrechtlichen Vorgaben. Diese treten bereits am 1. Januar in Kraft. Da die Landsgemeinde erst danach stattfindet, soll der Landrat die Bestimmung vorläufig dringlich in Kraft setzen. Der Beschluss des Parlamentes würde dann bis zur nächsten Landsgemeinde gelten.

veröffentlicht: 18. November 2021 10:03
aktualisiert: 18. November 2021 10:03
Quelle: sda

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