Die Eltern des toten Mädchens - eine 35-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Schweizer - stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des einjährigen Mädchens vernachlässigt haben.
Daneben hätten die beiden Eltern gemäss Anklage das Kleinkind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod des Mädchens geführt haben.
Das Kreisgericht Rorschach hat aufgrund des grossen öffentlichen Interesses die Verhandlung in den grossen Gerichtssaal des St. Galler Kantonsgerichts verlegt.
Am Dienstag befragte das Gericht die Beschuldigten. Der 55-Jährige Vater wollte von den Vernachlässigungen nichts gewusst haben. Er habe sich auf die Mutter des gemeinsamen Kindes verlassen. «Das Haus war immer sauber, das Kind gesund und herzig angezogen», sagt der Beschuldigte.
Das Mädchen habe viel geschlafen, sie seien mit ihr aber auch draussen gewesen. Auf die Frage des Gerichts, weshalb die Eltern nie mit dem Kind beim Arzt waren, sagte der Mann: «Ich kenne mich in Erziehungsfragen nicht aus.»
Er habe sich wohl mehr Gedanken zu seinem Hund gemacht als zu seiner Tochter, sagte der Gerichtspräsident. Der Hund habe sogar eine Unfall- und eine Krankenversicherung gehabt. «Mein Kind war mein Ein und Alles», erklärte der Beschuldigte.
Im Nachhinein sei man immer schlauer, sagte er. Er habe den Tod der Tochter noch immer nicht verarbeitet. Die Eltern leben heute immer noch zusammen im dem Haus, wo die Leiche des Kindes am 4. August 2015 im Keller gefunden wurde.
Zum Drogenkonsum wollte der Beschuldigte nichts sagen. Ihm wird vorgeworfen, drei Kilogramm Kokain bei einem Dealer gekauft zu haben. Zwei Kilogramm soll er selber konsumiert haben, ein Kilogramm seine Freundin.
Die 35-Jährige gab sich anfangs vor Gericht redselig. Sie erzählte von ihren drei Kindern aus früheren Beziehungen, ihrer Zeit als Prostituierte und wie sich ihre Zukunft vorstellt: «Ich will in die Pflege zurück», sagte sie.
Wegen ihres jetzigen Partners habe sie noch vor der Schwangerschaft einen Schlussstrich unter ihre Vergangenheit gezogen. Nach der Geburt der Tochter sei sie Hausfrau gewesen. «Wir lebten einen normalen Alltag», sagte sie. Sie habe Mutterinstinkte und brauche keine Kinderärzte: «Ich weiss automatisch, was für das Kind gut ist.»
Zum Drogenkonsum wollte sie nichts sagen. Weshalb sich in den Haaren der toten Tochter Kokainrückstände befanden, sie ihr ein Rätsel. Nach dem Tod des Kindes sei sie in Panik geraten. Sie habe den Leichnam aus Angst in einen Koffer gepackt und in den Keller gestellt.
Es gehe heute vor Gericht um das kurze Leben und Sterben des noch nicht einmal zweijährigen Mädchens, sagte die Staatsanwältin vor Gericht: «Bei der Geburt war sie gesund.» Schon als Baby sei das Kind arg vernachlässigt worden. Verantwortlich seien die Eltern.
«So wie er Milchpulver für die Tochter eingekauft habe, kaufte er Kokain für seine Lebenspartnerin und für sich selbst.» Der Vater habe sich nicht um das Kind gekümmert. Er habe die in seinem Zimmer weinende und klopfende Tochter bewusst im Stich gelassen. «Den Tod der eigenen Tochter will er nicht bemerkt haben.»
Die Mutter habe das Kind immer mehr vom Umfeld abgeschirmt. Als die Tochter gestorben sei, habe sie niemanden um Hilfe gebeten. «Sie hat das tote Kind wie Abfall behandelt», sagte die Staatsanwältin. Die Mutter habe niemanden um Hilfe gebeten.
Für die 35-Jährige forderte sie unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Störung des Totenfriedens und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren, einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 600 Franken.
Für den 55-jährigen Vater beantragte die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und eine Busse von 1200 Franken.
Falls das Gericht auf fahrlässige Tötung entscheide, forderte die Staatsanwältin Freiheitsstrafen von 6,5 Jahren für die Mutter und 4,5 Jahren für den Vater