Eltern brauchen für Baumhaus eine Bewilligung
Die Eltern hatten eine Plattform von rund 2,5 auf 3 Meter auf einem Baum erstellt, als ihnen unter Strafandrohung verboten wurde, weitere Arbeiten vorzunehmen. Sie sollten entweder ein Baugesuch einreichen oder die Sache zurückbauen.
Sie taten jedoch weder das eine noch das andere, sondern beschritten den Rechtsweg und verlangten die Aufhebung des verfügten Baustopps, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Weil der Baum in einer Reservezone steht, gelten die Vorschriften für die Nichtbauzone. Damit kommen die Bestimmungen für das Bauen in der Landwirtschaftszone und die Ausnahmen für Bauten ausserhalb Bauzonen zum Zug, die im Raumplanungsgesetz festgehalten sind.
Einen Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung eines Baumhauses hat das Bundesgericht verneint, da das Haus einer «Freizeitaktivität» diene. Ob ein Baumhaus mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar ist, liess das Bundesgericht offen. Dieser Weg steht den Eltern immer noch offen. (Urteil 1C_166/2019 vom 17.07.2019)