Schweiz

Emotionale Auftritte der Anwälte – ihre Klienten riskieren wegen Corona ihr Leben

11.03.2020, 14:56 Uhr
· Online seit 11.03.2020, 09:22 Uhr
Der zweite Verhandlungstag vor Bundesstrafgericht in Bellinzona ist im Gange. Der ehemalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach ist unter Protest und entgegen Anraten seines Arztes angereist.
Henry Habegger
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Überraschung in Bellinzona, am Start in den zweiten Tag des Prozesses ums deutsche Sommermärchen: Wolfgang Niersbach ist entgegen der Erwartungen in Bellinzona erschienen. Damit ist jetzt doch einer der drei deutschen Beschuldigten vor Bundesstrafgericht anwesend. Klar war bereits, dass sich der Schweizer Urs Linsi, ehemals Generalsekretär der Fifa, persönlich vor Gericht verantworten wird.

Niersbach ist einer von drei beschuldigten Altfunktionären des Deutschen Fussball-Bundes (DFB). Ihnen wird vorgeworfen, 2005 zusammen mit Linsi 10 Millionen Franken aus der DFB-Kasse an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfus geschleust zu haben. Damit wurde, aus nicht bekannten Gründen und laut Anklage unrechtmässig, eine Schuld von Franz Beckenbauer aus dem Jahr 2002 getilgt. Dies alles geschah im Vorfeld und im Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006 in Deutschland, die als «Sommermärchen» in die Geschichte einging.

Im Unterschied zum ersten Verhandlungstag begann das Gericht unter Präsidentin Sylvia Frei (SVP) die Verhandlung diesmal pünktlich.

Niersbachs Schweizer Anwalt verlangte aber gleich zu Beginn, den Prozess bis zum 15. März zu verschieben. Als Grund nannte er die Gefahr, die vom Coronavirus ausgehe. Sein Mandat sei 69 Jahre alt, er gehöre zur Risikogruppe, habe eine Vorerkrankung, leide unter Bluthochdruck. Niersbach sei entgegen der Empfehlung seines Arztes angereist, sagte Anwalt Bernhard Isenring. Die Verantwortung für die Gesundheit von Niersbach liege beim Gericht, sagte der Anwalt, dieses handle «unverantwortlich». Isenring machte klar, dass aus seiner Sicht nicht genügende Schutzmassnahmen getroffen wurden in Bellinzona.

Nach einer Unterbrechung beschied das Gericht, dass es den Antrag um Aussetzung der Verhandlung ablehnt. Es habe sich seit Beginn des Prozesses «in tatsächlicher Hinsicht» nichts an der Situation um den Virus geändert. Damit geht die Verhandlung wie geplant weiter.

Einer der Anwälte sagte in der Pause, wenn beim «Sommermärchen»-Prozess nicht die Verjährung drohen würde (am 27. April schon), dann würde das Gericht in dieser Krisenlagen der Verschiebung des Prozesses mit Sicherheit zustimmen. Die Situation sei ganz einfach absurd.

«Menschenunwürdiges Abwesenheitsverfahren»

Überaus emotional griff der Nathan Landshut, Anwalt des beschuldigten Horst Schmidt, das Gericht an. Er bezeichnete es als «Skandal», dass das Gericht seinen Mandanten am ersten Tag als unentschuldigt fehlend bezeichnet hatte. Das Gericht wolle Schmidt in ein «menschenunwürdiges Abwesenheitsverfahren» drängen. Schmidt leide unter «extremem Bluthochdruck», offenbar von 260, er sei ein «Hochrisikopatient». Das das Gericht zwei unabhängige Arztzeugnisse als Gefälligkeitsgutachten beurteile, sei unfassbar. Landshut wies darauf hin, dass das Bundesgericht in Lausanne soeben entschieden habe, die Verhandlungen vorderhand auszusetzen. Aber hier im Tessin, mit dem Sperrgebiet Italien nebenan, solle der Prozess durchgezogen werden - unter Lebensgefahr. Dass das Gericht die Verhandlung im Januar ohne Begründung verschoben hatte und jetzt unter Zeitdruck sei, sei nicht die Verantwortung seines Klienten Schmidt, dafür könne dieser nichts, das sei allein die Schuld der Gerichts. Er bat das Gericht «eindringlich», das Verfahren gegen Schmidt zu sistieren.

Beat Luginbühl, amtlicher Anwalt von Theo Zwanziger, ebenfalls ein ehemaliger DFB-Boss, stiess ins gleiche Horn. Die Lage seines Klienten sei ähnlich wie die von Schmidt. Zwanziger sei reise- und verhandlungsunfähig. Er hätte gerne teilgenommen, und wenn das Gericht die Verhandlung vom Januar nicht verschoben hätte, hätte er dies auch getan. Er könne sich aber angesichts der Corona-Gefahr nicht in eine Situation «mit möglicherweise tödlichem Ausgang» begeben.

Vorzugsbehandlung für Kaiser Franz

Wie Landshut sagte auch Luginbühl, dass im Gegenzug Franz Beckenbauer eine unverständliche und unangebrachte Vorzugsbehandlung erhalten hatte. «Unerklärlicherweise» sei sein Verfahren «abgetrennt» worden. Beckenbauer sei bevorzugt worden. Die übrig gebliebenen Angeschuldigten würden also jetzt doppelt gestraft, brachte Luginbühl zum Ausdruck: Sie müssen nicht nur vor Gericht antreten, sondern dies auch noch unter Corona-Gefahr.

Weil Beckenbauer angeblich schwer krank ist, trennte die Bundesanwaltschaft mit Segen des Bundesstrafgerichts sein Verfahren ab. Dieses dürfte jetzt sang- und klanglos verjähren.

Nach einer Pause entschied das Gericht, die Arztzeugnisse der Deutschen einem einheimischen Professor vorzulegen. Der soll am Nachmittag zur Frage Stellung nehmen, ob sie unentschuldigt fehlen oder nicht. Das erneut überfordert wirkende Gericht unterbricht die Behandlung bis 16.30 Uhr.

veröffentlicht: 11. März 2020 09:22
aktualisiert: 11. März 2020 14:56
Quelle: CH Media

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