Schweiz

Encore une fois: Moutier stimmt im März erneut über einen Wechsel zum Jura ab

08.10.2020, 10:21 Uhr
· Online seit 08.10.2020, 10:16 Uhr
Wird Moutier künftig zum Kanton Jura gehören? Am 28. März wird die bernische Gemeinde erneut über einen Kantonswechsel abstimmen. Der erste Urnengang von 2017 war für ungültig erklärt worden.
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(mg) Nun steht der Abstimmungstermin: Am 28. März 2021 entscheidet die bernjurassische Gemeinde Moutier erneut, ob sie künftig weiterhin zu Bern oder neuerdings zum Kanton Jura gehören will. Dies teilt das Bundesamt für Justiz am Donnerstag mit. Bei einem Treffen der Tripartiten Jurakonferenz unter Beteiligung der Juradelegationen der Regierungen der Kantone Bern und Jura unter dem Präsidium von Bundesrätin Karin Keller-Sutter sind zudem die Modalitäten für die neue Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier sind abschliessend festgelegt und genehmigt worden.

Ebenso wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Überprüfung des Stimmregisters des bernjurassischen Städtchens festgelegt. Diese wird fortgesetzt und nunmehr von der Staatskanzlei des Kantons Bern und der Gemeindekanzlei von Moutier gemeinsam vorgenommen. Bei Bedarf vermittle das Bundesamt für Justiz. Bei einer Prüfung des Registers haben die Berner Behörden unlängst bei 151 Einträgen Klärungsbedarf angemeldet. Moutier sah dagegen keine Unregelmässigkeiten.

Protokollierte Abgabe der Stimmzettel

Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden wurden für die Abstimmung weitere Massnahmen ergriffen. So wird unter anderem das Bundesamt für Justiz im kommenden Frühling die Abstimmungsunterlagen an die Stimmbürger senden, die Auszählung überwachen und die «Stimmausweise systematisch kontrollieren». Ebenso werde die «Aushändigung der Abstimmungsunterlagen an Personen in Spitälern und Altersheimen wird protokolliert», heisst es in der Mitteilung vom Donnerstag.

Am 18. Juni 2017 entschied die Berner Gemeinde Moutier an der Urne, in den Kanton Jura zu wechseln. Jedoch wurde die Abstimmung vom Regierungsstatthalteramt und vom bernischen Verwaltungsgericht danach wegen gravierender Mängel für ungültig erklärt. Die Befürworter eines Kantonswechsels verzichteten auf den Weiterzug vor Gericht und setzen auf eine möglichst bald angesetzte Wiederholung der Abstimmung.

veröffentlicht: 8. Oktober 2020 10:16
aktualisiert: 8. Oktober 2020 10:21
Quelle: CH Media

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